Entwicklungsgrundstück für Ihr Mehrfamilienhaus in Heidelberg"

69118 Heidelberg

499.000,00 €
Kaufpreis
1.052 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
69118 Heidelberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
1.052 m2
Immobilienwert
Online-ID
2bfd93b2-288d-4ecb-b0f5-7e1b394cdb74
Kauf­preis
499.000,00 €

Dieses Grundstück bietet Ihnen die ideale Basis für den Bau eines modernen Mehrfamilienhauses im schönen Heidelberg. Die attraktive Lage vereint urbanes Leben mit hoher Lebensqualität in einem der gefragtesten Stadtteile. Dank hervorragender Verkehrsanbindung und Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen ist das Grundstück perfekt für Investoren oder Bauträger geeignet, die in eine wachstumsstarke Region investieren möchten.

Lage

Dieses Baugrundstück am Apfelskopfweg in 69118 Heidelberg bietet hervorragende Möglichkeiten für den Bau eines Mehrfamilienhauses. Eingebettet in eine ruhige, naturnahe Umgebung und dennoch gut angebunden, ist es die perfekte Wahl für Investoren, die auf der Suche nach einem Grundstück in einer begehrten Heidelberger Lage sind. Der Apfelskopfweg zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und die Nähe zu wichtigen Einrichtungen und Naherholungsgebieten aus."

Diese Beschreibung hebt die exklusive Lage hervor und positioniert das Grundstück als wertvolle Investitionsmöglichkeit.

Sonstiges

Sonstiges Haftungsausschluss:
Alle Angaben basieren auf den uns vorliegenden Informationen und erfolgen ohne Gewähr. Es wird dringend empfohlen, eine eigene Überprüfung der Objektdetails vorzunehmen.
Sollte in der Anzeige kein Energieausweis vorhanden sein, befindet sich dieser derzeit in Bearbeitung und wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Cita Immobilien, Inhaber: Benjamin Hemmati, gemäß §§ 1, 2 Abs.1 Nr.10, 4 Abs.3 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.