Entwicklungsobjekt: Altes Bahnhofsgebäude mit über 400 m² Nutzfläche

26810 Westoverledingen

149.500,00 €
Kaufpreis
1
Zimmer
480 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
26810 Westoverledingen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
1
Grundstück
2.396 m2
Wohnfläche
480 m2
Immobilienwert
Online-ID
d0a5c82a-277a-4d42-8aab-821aecf986e0
Kauf­preis
149.500,00 €
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Baujahr
1926

Im Ortskern von Ihrhove bieten wir Ihnen dieses ehemalige Bahnhofsgebäude an. Es wurde ca. 1926 errichtet und bietet eine Nutzfläche von ca. 480 m². Aufgrund des baulichen Zustandes sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die Ihnen eine große Fülle an Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für diese Immobilie bieten. Eventuell bestehen für die Sanierung, Projektierung und Neuentwicklung des Objektes Fördermöglichkeiten im Rahmen des geplanten Städebaulichen Entwicklungskonzepts und des Fördergebietes "In' Dörp Jirove".

Das 2.396 m² große Grundstück ist überwiegend befestigt (Kopfsteinpflaster, Betonsteine und -platten, Betonfläche) und wird als Verkehrsfläche genutzt.

Derzeit ist die Immobilie gewerblich genutzt und insgesamt an einen Pächter verpachtet, das Pachtverhältnis geht auf den Erwerber über. Dieser Vertrag kann allerdings vermieterseits jährlich gekündigt werden.

Ausstattung

Die grundlegende Bausubstanz mit hohen Decken im Erdgeschoss entspricht noch dem Ursprungsbaujahr. So sind überwiegend Holzfenster mit Einfachverglasung vorhanden, ebenso alte Eingangstüren und Treppenanlagen. Das Objekt ist unbeheizt. Rund um das Objekt wurden mehrere Anbauten geschaffen, teilweise in einfacher Ausführung oder aus Seecontainern, die mit dem Objekt verbunden wurden.

Lage

Das ehemalige Bahnhofsgebäude liegt an der nach wie vor aktiven Bahnlinie Leer-Papenburg, die gerade zusätzlich ertüchtigt wird und Teil der sogenannten "Wunderlinie", also der schnellen Bahnverbindung zwischen Groningen (NL) und Bremen ist. In diesem Zuge wird auch ein neuer Bahnhaltepunkt in Ihrhove geschaffen, sodass die Verkehrsanbindung deutlich aufgewertet wird.

Sonstiges

Sonstiges Die Übernahme kann kurzfristig nach Vereinbarung erfolgen.

Da es sich bei dem Objekt um ein unbeheiztes Nichtwohngebäude handelt, ist es von der Vorlagepflicht eines Energieausweises befreit.