Erstbezug - Erdgeschoss-Wohnung mit Terrasse und Garten !

04318 Leipzig

798,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
55,1 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04318 Leipzig
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Erdgeschoss, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
55,1 m2
Zustand
neuwertig
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
150832684
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
798,00 €
Badezimmer
1
Balkon / Terrasse
unterkellert

Ungerstraße 10/12, Anger-Crottendorf Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen exklusiven Neubau in direkter Nachbarschaft zum Areal einer denkmalgeschützten ehemaligen Eisfabrik. Insgesamt 23 attraktive Wohnungen mit durchdachten Grundrissen und zeitgemäßem Wohnkomfort, alle ausgestattet mit Terrasse, Balkon oder Loggia, entstehen hier auf einer Gesamtfläche von knapp 1.850 Quadratmetern.

Ausstattung

Zur erstklassigen Ausstattung dieser Wohnung zählen : - Parkettfußböden in den Wohnräumen - Fußbodenheizung in der kompletten Wohnung - modernes Bad mit Kristallspiegel, Downlights, Badradio, Badewanne und ebenerdiger Dusche - Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss - gespachtelte Wände - Videowechselsprechanlage - Außenjalousien - Terrasse und Gartenanteil

Lage

Der attraktive Neubau befindet sich in einer beliebten Lage in Leipzig-Anger-Crottendorf. Das 'Alte Messegelände', das Völkerschlachtdenkmal, Freizeiteinrichtungen sowie Park- und Grünanlagen prägen die abwechslungsreiche Nachbarschaft. Der nahegelegene S-Bahnhof und die Straßenbahnhaltestelle sind in wenigen Gehminuten zu erreichen und sorgen für eine ideale Anbindung ans Stadtzentrum. Auch nur wenige Gehminuten entfernt befindet sich die weitläufige Parkanlage Stötteritzer Wäldchen mit mehreren Spielplätzen, einen Angelteich und einen Rodelberg. Parks, Schulen, Kindergärten und die zügige Nahverkehrsanbindung macht diese Lage zu einer attraktiven Lebensumgebung.

Sonstiges

Weitere interessante Angebote finden Sie unter WWW.HILDEBRAND-PARTNER.COM DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.