Über die große Einfahrt des denkmalgeschützten Vorderhauses gelangt man in den ruhig gelegenen Innenhof. Dort werden zwei Neubauten errichtet: ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohnungen und ein Tinyhaus mit zwei Wohnungen.
Nach dem Betreten der Wohnung im 2. OG (WE 22) befinden Sie sich zunächst im großzügigen Flurbereich, von dem alle weitere Räume zu erreichen sind. Gegenüber des Eingangs liegt das Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC und das erste Zimmer, welches individuell genutzt werden kann. Rechte Hand vom Eingang geht der Flur in die offene, helle Wohnküche mit einer EBK über. Die Küche verfügt weiter über den Zugang zur Loggia. Das zweite, etwa gleichgroße Zimmer, welchen sich optimal als Schlafzimmer anbietet, liegt links vom Eingang.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum. Im Innenhof befindet sich ein überdachter Fahrradabstellplatz.
Das gesamte Objekt hat 26 Wohnungen (Vorderhaus und Seitengabäude 11 Wohnungen) und die beiden Neubauten haben zusammen 15 Wohnungen. 6 Wohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen 54 und 60m² stehen noch zum Verkauf.
- hochwertige Architekturgestaltung
- moderne, flexible Grundrissorganisationen mit 1,5 bis 3 Zimmern
- hochwertiges Raumgefühl durch hohe Raumhöhen
- helle Wohnräume durch überwiegend bodentiefe Fensterelemente
- teilweise offene Wohn-, Koch- und Essbereiche
- hochwertige Feinsteinzeug-Fliesen in Bädern und WCs
- Fußbodenheizung mit Einzelraumregelungen u?ber Raumthermostate
- elektrisch betriebene Raffstores als Sonnen- sowie Sichtschutz
- Videosprechanlage mit Farbmonitor
- Glasfaser
- hochwertige Badkeramiken
Das Baugrundstück Heidelberg-Bergheim, Bergheimer Straße 130, hat eine Gesamtfläche von ca. 714 m² und befindet sich in zentraler Lage von Heidelberg.
Heidelberg-Bergheim ist ein attraktiver und dynamischer Stadtteil.
Es gibt vielfältige kulturelle Angebote und eine große Auswahl an Gastronomie.
Alle Dinge des täglichen Lebens sind fußläufig erreichbar, und der Stadtteil verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung.
Sonstiges
Für den Neubau kann die neue AfA von 5% genutzt werden.
Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung und wird umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet. Sie ist im § 7 Abs. 5 EstG geregelt und Teil des Wachstumschancengesetzes.
Wer eine Immobilie zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 kauft oder mit dem Bau beginnt, kann die Investitionssumme mit 5 % degressiv abschreiben.
Stichworte
Nutzfläche: 5,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 1, 4 Etagen, Distanz zum Kindergarten: 0.30, Distanz zur Grundschule: 0.40, Distanz zur Realschule: 0.50, Distanz zum Gymnasium: 1.00, Distanz zur Autobahn: 0.30, Distanz vom Zentrum: 1.80