Erstbezug - Wohnung im 3. OG mit Balkon !

04318 Leipzig

964,00 €
Warmmiete
2
Zimmer
58,45 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04318 Leipzig
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
58,45 m2
Etage
3
Zustand
neuwertig
Bonitätsnachweis
Online-ID
b0711908-5d8c-49e9-ad62-8dbf6760a7e4
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1.636,00
Warm­miete
964,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
146,00 €
Bad mit
Wanne
unterkellert
teilweise
Aufzug
Balkon / Terrasse
Fußbodenheizung
unterkellert
offene Küche

Ungerstraße 10/12, Anger-Crottendorf

Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen exklusiven Neubau in direkter Nachbarschaft zum Areal einer denkmalgeschützten ehemaligen Eisfabrik.

Insgesamt 23 attraktive Wohnungen mit durchdachten Grundrissen und zeitgemäßem Wohnkomfort, alle ausgestattet mit Terrasse, Balkon oder Loggia, entstehen hier auf einer Gesamtfläche von knapp 1.850 Quadratmetern.

Ausstattung

Zur erstklassigen Ausstattung dieser Wohnung zählen :
- Parkettfußböden in den Wohnräumen
- Fußbodenheizung in der kompletten Wohnung
- modernes Bad mit Kristallspiegel, Downlights, Badradio, Badewanne und ebenerdiger Dusche
- Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss
- gespachtelte Wände
- Videowechselsprechanlage
- Außenjalousien
- Balkon

Lage

Der attraktive Neubau befindet sich in einer beliebten Lage in Leipzig-Anger-Crottendorf. Das 'Alte Messegelände', das Völkerschlachtdenkmal, Freizeiteinrichtungen sowie Park- und Grünanlagen prägen die abwechslungsreiche Nachbarschaft. Der nahegelegene S-Bahnhof und die Straßenbahnhaltestelle sind in wenigen Gehminuten zu erreichen und sorgen für eine ideale Anbindung ans Stadtzentrum. Auch nur wenige Gehminuten entfernt befindet sich die weitläufige Parkanlage Stötteritzer Wäldchen mit mehreren Spielplätzen, einen Angelteich und einen Rodelberg.

Parks, Schulen, Kindergärten und die zügige Nahverkehrsanbindung macht diese Lage zu einer attraktiven Lebensumgebung.

Sonstiges

Sonstiges Weitere interessante Angebote finden Sie unter WWW.HILDEBRAND-PARTNER.COM

DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.