Exklusive, barrierearme 3 Zimmer-Neubau-Wohnung mit Dachterrasse in Brande-Hörnerkirchen, Kreis PI

25364 Pinneberg (Kreis)

1.056,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
3
Zimmer
100 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
25364 Pinneberg (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
3
Wohnfläche
100 m2
Zustand
neuwertig
verfügbar ab
nach Vereinbarung
Bonitätsnachweis
Online-ID
154489147
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
1.056,00 €
Badezimmer
1
Aufzug
Parkmöglichkeit
Kfz-Stellplatz
Baujahr
2021
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Die neuwertige Wohnung ist barrierearm und befindet sich im Dachgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in Brande-Hörnerkirchen, Kreis Pinneberg. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern plus einem Ankleidezimmer, einer offenen Küche (eine hochwertige Einbauküche bestehend aus Herd mit Ceranfeld, Spüle, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank und Einbauschränken), einem Badezimmer (Wannenbad), einer Dachterrasse in Südausrichtung und hat eine Wohnfläche von insgesamt ca. 100 m². Die Wohnung ist mit hochwertigen Planken ausgelegt. Ein Fahrstuhl ist vorhanden. Ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz sind der Wohnung zugeordnet. Für das Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis ausgestellt, Endenergiebedarf 21,89 kWh (m²a), Baujahr Wärmeerzeuger 2021, Energieeffizienzklasse A+.

Lage

Die Gemeinde liegt ca. acht Kilometer nördlich von Barmstedt. Brande-Hörnerkirchen hat ca. 1.664 Einwohner, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf (Edeka Markt direkt nebenan), Fleicherei, Bäckerei, Landarzt usw. im Ort, Apotheken in den Umlandgemeinden, Sportverein, etc. Eine Grundschule sowie eine Kindertagesstätte befinden sich direkt im Ort. Die nächstgelegene Bahnstation befindet sich etwa einen Kilometer entfernt im Westerhorner Ortsteil Dauenhof an der Eisenbahnstrecke Hamburg-Altona – Neumünster – Kiel/Flensburg und gehört zum Hamburger Verkehrsverbund. Bis zur Bundesautobahn 23 sind es etwa vier oder acht Kilometer (Auffahrten Hohenfelde oder Horst/Elmshorn).

Sonstiges

Die Verbrauchskosten für Strom werden direkt an die Versorgungsträger gezahlt. Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt. Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, welcher zwei Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.