Das denkmalgeschützte Gebäude, das ursprünglich 1899 errichtet wurde, wird umfassend saniert und ab dem 2. Quartal 2025 zur Anmietung bereitstehen. Es erstreckt sich über 5 Vollgeschosse mit einer Dachterrasse im obersten Stockwerk sowie 2 Untergeschossen. Eine Quartierstiefgarage sorgt für ausreichend Stellplätze. Dank eines Aufzugs und eines Treppenlifts ist das Objekt barrierefrei zugänglich. Die zentrale Lage verleiht dem Gebäude eine hohe Sichtbarkeit. Besondere Aufmerksamkeit wird auf eine nachhaltige und schadstoffarme Sanierung gelegt, um die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen.
- Umfangreiche Sanierung (Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Mieteinheiten)
- Grundsätzliche Flächenqualität nahezu Neubaustandard
- Barrierefrei
- hochwertiger Bodenbelag (Parkett)
- mechanische Be- und Entlüftung (inkl. adiabate Kühlung)
- Gebäude EU-Taxonomiekonform (ESG- Verifikation zur EU-Taxonomie)
- Schadstoffarme Sanierung
- EDV-Verkabelung nach Mieterwunsch gegen Aufpreis (CAT7 oder WLAN)
- Kühlung nach Mieterwunsch gegen Aufpreis
- Lagerflächen im UG & TG-Stellplätze vorhanden
Personenaufzug, Sonnenschutz, getr. Damen- u. Herren WCs, TG-Stellplätze, Nach Vereinbarung, Sonnenschutz außen, Fernwärme
Das Objekt befindet sich in zentraler Lage von Stuttgart an der Friedrichstraße, einer Hauptverkehrsader nahe der Königstraße, Stuttgarts bekanntester Einkaufsmeile. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist in wenigen Gehminuten erreichbar und bietet eine optimale Anbindung an Nah- und Fernverkehr. U-Bahn-Stationen (U5, U6, U7, U12) sowie Buslinien befinden sich ebenfalls in der Nähe.
Die Umgebung ist geprägt von Büros, Wohnhäusern und zahlreichen Geschäften. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie das Staatstheater und der Schlossgarten sind fußläufig erreichbar. Dank der B27 ist auch eine schnelle Verbindung zu den Autobahnen A8 und A81 gegeben.
Sonstiges Noch nicht das Richtige? Wir führen weitere Objekte im Großraum Stuttgart. Sprechen Sie mit unseren Beratern. Gemeinsam finden wir Ihr Wunschobjekt! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden. Stichworte Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen Sonstiges: Getrennte Damen- und Herren-WCs