Die helle 3,5 Zimmer Wohnung liegt im 3. Obergeschoss in einer sehr gepflegten Wohnanlage mit nur 8 Wohnungen im Haus - ohne Aufzug.
Durchdachter Wohnungsgrundriss.
Ein Hausmeisterservice ist für die Hausordnung und den Winterdienst vorhanden.
Zur Wohnung gehört eine Einzelgarage mit elektrischem Tor in dem benachbarten Garagenhof.
Diese kann für einen Kaufpreis von 20.000.-€ mit erworben werden.
Die Wohnung ist vom Eigentümer selbst bewohnt. Diese wurde im Jahre 2016 komplett neu renoviert. Es wurden die Elektrik, die Bodenbeläge, die Heizkörper und die Türen erneuert.
Die Instandhaltungsrücklage für das Objekt betrug zum 31.12.2022, € 30.488,74.
Der Anteil für die Wohnung betrug: € 2.239,10.
In allen Wohn- und Schlafräumen der Wohnung liegt ein unbehandelter Holzdielenboden.
Vom Wohnzimmer aus gelangt man auf den nach Süden ausgerichteten Balkon mit einer elektrischen Markise.
Das Tageslichtbadezimmer ist modern gefliest mit Badewanne und Dusche, Waschbecken und WC ausgestattet. Der Waschmaschinenanschluss sowie ein Trocknerstellplatz ist ebenfalls im Badezimmer.
Es gibt ein zusätzliches Gäste-WC mit Fenster.
Der Flur ist gefliest.
Der Fußboden in der Küche ist mit modernem Vinyl belegt.
Die Einbauküche mit allen Elektrogeräten ist im Kaufpreis enthalten.
Von der Küche aus kommt man in eine praktische Speisekammer/Abstellkammer.
Isolierverglaste Kunststofffenster. Es gibt zum Teil Außenrollos oder Plisses an den Fenstern.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil.
Ruhige Ortsrandlage der Stadt Röthenbach/Pegnitz mit ca. 12.000 Einwohner auf einem parkähnlichen Grundstück.
Öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn-Verbindung nach Nürnberg-Hbf in 16 Minuten, oder auch nach Lauf) in fußläufiger Entfernung.
Sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sowie ärztliche Versorgung direkt am Ort vorhanden.
Kindergärten und Schulen sind alle vor Ort.
Hoher Freizeitwert durch naturnahe Umgebung, Freibad, Hallenbad und Sportvereine.
Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen.
• Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung
Stichworte
Zustand: renoviert, gepflegt
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN, frei werdend