Exklusiver Neubau im Zentrum-Süd! 5-Zimmerwohnung im 3.OG mit großem Balkon!

04107 Leipzig

2.230,00 €
Warmmiete
5
Zimmer
113,06 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04107 Leipzig
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
5
Wohnfläche
113,06 m2
Etage
3
Zustand
neuwertig
Bonitätsnachweis
Online-ID
5491d6d8-dda9-456c-9b4a-209ea41cbe74
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3.896,00
Warm­miete
2.230,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
282,00 €
Bad mit
Wanne
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
Parkmöglichkeit
unterkellert
offene Küche
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
50.4 kWhm2a
Aus­stell­datum
16.05.2024
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr laut Energieausweis
2024
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1× / 85,00 € Miete
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Floßplatz 25

Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen exklusiven Neubau.

Die gelungene Kombination von historischer Architektur mit modernen Wohnakzenten und harmonisch eingebetteten Neubauten schafft ein einmaliges Wohnambiente auf diesem historischen Gesamtareal.

Ausstattung

Zur erstklassigen Ausstattung dieser Wohnung im Hofgebäude zählen :

- Parkettfußböden in den Wohnräumen
- ein modernes Bad mit Kristallspiegel, Downlights, Badradio, Badewanne und ebenerdiger Dusche
- Gäste-Bad mit Dusche
- ein Abstellraum
- Fußbodenheizung in der kompletten Wohnung
- gespachtelte Wände
- eine Videowechselsprechanlage
- ein großer Balkon
- optional kann ein TG-Stellplatz angemietet werden

Lage

Der Floßplatz befindet sich nur wenige Minuten vom inneren Stadtkern entfernt und direkt am historischen Musikviertel im Stadtzentrum-Süd-West von Leipzig. In unmittelbarer Umgebung befindet sich der Clara-Zetkin-Park, das Bundesverwaltungsgericht, das neue Rathaus, das Universitätsgelände und die Fußgängerzone des Stadtzentrums.

Sonstiges

Sonstiges Weitere interessante Angebote finden Sie unter WWW.HILDEBRAND-PARTNER.COM

DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.