Exklusives LOFT - Reihenhaus im historischem Bahnhof - KFW FÖRDERUNG MÖGLICH

48565 Steinfurt

498.000,00 €
Kaufpreis
3
Zimmer

Objektdaten

Adresse
48565 Steinfurt
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Zimmer
3
Zustand
vollsaniert
Immobilienwert
Online-ID
9e4fa2a4-cda9-4244-8c3e-dcd41d0e0c43
Kauf­preis
498.000,00 €
provisionsfrei
Fußbodenheizung
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Gültig bis
2032-03-01
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
16.9 kWhm2a
Wärmewert
16.9 kWhm2a
Baujahr
2024
Baujahr laut Energieausweis
2024
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Hier im historischem Bahnhof in der ehemaligen Güterabfertigung von Steinfurt-Borghorst entstehen 2 neue Flächen die nach einem Genehmigungsverfahren als Praxisfläche genutzt werden kann.
Dem Bahnhof soll eine neue Nutzung zugeführt werden. Eine umfassende Sanierung sowie eine ausgewogene Umplanung der Innenflächen ist hier vorgesehen.

Die östlich angrenzende fühere Güterabfertigung, mit ihrer industriell anmutenden Atmosphäre werden zu "eigenwilligen" Lofts umgebaut.

Ausstattung

LOFT 5:

3 Räume auf ca. 135,15m²
1 Bad mit Dusche und WC
1 Gäste WC
1 Lagerraum


Kaufpreis: 498.000 Euro

Lage

Im Zentrum von Steinfurt-Borghorst

Sonstiges

Sonstiges Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Gesamtfläche: 135,15 m², Grundstücksfläche: 195,00 m², Anzahl der separaten WCs: 1