Fastfoodrestaurant als Anlageobjekt in TOP-LAGE

48431 Rheine

3.950.000,00 €
Kaufpreis

Objektdaten

Adresse
48431 Rheine
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Gastronomie, Gastronomie und Wohnung, Hotel, Restaurant
Gastrofläche
883 m2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
d0c6adb8-d52f-48b2-9088-cb951c9e358c
Kauf­preis
3.950.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Gültig bis
2025-01-25
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
155 kWhm2a
Wärmewert
155 kWhm2a
Baujahr
2002
Baujahr laut Energieausweis
2002

Interessantes Anlageobjekt in TOP - Lage von Rheine.

Diese im Jahr 2002 erbaute Immobilie wurde Ende 2015 aufwendig saniert. Sämtliche Einbau-Aggregate wurden dabei erneuert.
Zur Zeit befindet sich in der Immobilie eines der modernsten Schnellrestaurants in Norddeutschland.
Die Immobilie ist langfristig direkt an einer großen Fastfoodkette vermietet.

Zusätzliche Magnete mit großem Kundenaufkommen (Lidl, Netto, Post, Bahnhof etc.) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.

Ausstattung

Gesamtfläche 883m²

Grundstück: 2.484m²


Kaufpreis: 3.950.000 Euro

Mieteinnahme pro Jahr: auf Anfrage

Lage

Im Zentrum von Rheine

Sonstiges

Sonstiges Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Gesamtfläche: 883,00 m²