Flexible, lichtdurchflutete Gewerbeeinheit In Stuttgart-Feuerbach

70469 Stuttgart

14,50 €
pro Quadratmeter
137 - 137 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70469 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
137 m2
Fläche teilbar ab
137 m2
Etage
5
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
f43cf8d9-be86-4eea-ae47-00d7e258bbdd
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
14,50 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
3,50 €
Aufzug
provisionsfrei

Die zur Verfügung stehende Einheit im 2. OG befindet sich im Gebäude J5 im MKI-Areal und zeichnet sich mit einer Fläche von rd. 260 m² vor allem durch einen sehr großzügigen und offen gestalteten Grundriss aus. Flexible Möglichkeiten der Raumaufteilung sind somit darstellbar. Die große Fensterfront schafft ein helles, attraktives Raumklima, welches bei Bedarf über den innen- sowie außenliegenden Sonnenschutz je nach Wunsch angepasst werden kann. Der Zustand der 2016 modernisierten Immobilie ist insgesamt als sehr gepflegt einzustufen. Die Ausstattung kann als gehoben bezeichnet werden. Zudem steht der Einheit eine Teeküche zur Verfügung. Erreicht werden kann das 2. OG über das vorhandene Treppenhaus sowie über einen Personenaufzug. Insgesamt sind noch ca. 6 PKW-Stellplätze verfügbar, die zusätzlich angemietet werden können.

Ausstattung

Sonnenschutz innen, Sonnenschutz außen, Sofort bezugsfrei, Außenstellplätze, , Personenaufzug, Brüstungskanäle, Fernwärme

Lage

Das Bürogebäude J5 befindet sich in vorteilhafter Lage im MKI-Areal im Stadtbezirk Feuerbach. Die umliegenden Bundesstraßen B10, B27 als auch die B295 schaffen aus verkehrstechnischer Sicht optimale Bedingungen. Die bereits sehr günstige Situation wird durch öffentliche Nahverkehrsangebote bestens ergänzt. S-Bahn-, U-Bahn- sowie Busverbindungen lassen sich in nur wenigen Minuten erreichen. Das Stuttgarter Zentrum ist mit dem Auto sowie dem ÖPNV in nur rd. 15-20 Minuten erreichbar.

Sonstiges

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Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.