Diese 1970 erbaute Immobilie war bis vor Kurzem noch vermietet und steht nun leer. Das Haus mit insgesamt sieben Zimmern und drei Bädern bietet flexible Nutzungsmöglichkeiten und eignet sich sowohl als Einfamilien- als auch als Zweifamilienhaus. Im Erdgeschoss befinden sich eine Küche inklusive aller Elektrogeräte, ein Wohnzimmer mit Kaminofen, ein Esszimmer, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer und ein Balkon. Das Obergeschoss umfasst eine weitere Küche, ein Wohnzimmer, ein Esszimmer, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie den Zugang zum Dachboden. Das Kellergeschoss bietet zusätzlichen Platz mit einem Hauswirtschaftsraum, einem Hobbyraum, einem großen Abstellraum unter der Garage, einem weiteren Kellerraum, einem Heizraum mit Öltanks und einem Duschbad. Die Immobilie verfügt außerdem über einen gepflegten Garten, eine Garage und zwei zusätzliche Außenstellplätze. Beheizt wird das Haus über eine Ölzentralheizung.
Föckelberg, ein ehemaliges Bergmannsdorf am Potzberg, ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz und gehört zur Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Die Immobilie befindet sich in einem reinen Wohngebiet, das sich durch seine ruhige Lage in einer wenig befahrenen Straße auszeichnet. Am Ende der Straße gibt es einen Spielplatz, der die Wohngegend besonders familienfreundlich macht. Die Stadt Kusel, mit ihren rund 6.000 Einwohnern, liegt nur etwa 10 Kilometer entfernt. Von dort aus ist die Autobahn A62 gut erreichbar, die eine schnelle Anbindung an Kaiserslautern, Trier, Mannheim, Luxemburg und Mainz bietet. Auch die Airbase Ramstein ist nur 15 Kilometer entfernt und somit zügig erreichbar.
Courtagepassus Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.