Frisch saniert und sofort bezugsfertig.

04668 Grimma

531,00 €
Warmmiete
2
Zimmer
55,28 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04668 Grimma
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
55,28 m2
Etage
3
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
70a0fa10-f6ea-4e92-a63a-a8c834e93d5b
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1.095,00
Warm­miete
531,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
166,00 €
Heiz­kosten
83,00 €
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
72 kWhm2a
Gültig bis
2029-05-01
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
B
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1988
Baujahr laut Energieausweis
1988

Sanierter Neubau aus den 70iger Jahren.
Öffentliche Stellplätze befinden sich vor dem Objekt.

Ausstattung

Die 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 03.Obergeschoss und hat folgende Ausstattung:

- ein großes Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon
- ein geräumiges Schlafzimmer
- eine innenliegendes Badezimmer mit Badewanne
- praktische Küche
- alle Zimmer sind vom Flur aus begehbar

Die hier gezeigten Bilder sind Referenzbilder einer identischen Wohnung.

Lage

Grimma ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Leipzig. Die erste urkundliche Erwähnung der Stadt erfolgte im Jahr 1200, und im Laufe des 20. und 21. Jahrhunderts wuchs die Fläche der Stadt durch zahlreiche Eingemeindungen. Die historische Altstadt beherbergt die meisten Sehenswürdigkeiten der Gemeinde, und in den insgesamt 64 Ortsteilen gibt es viele alte Sakralbauten.
Mit 28.500 Einwohnern leben in der Stadt so viele Menschen wie in keiner anderen Stadt im Landkreis Leipzig.

Grimma liegt im Nordsächsischen Platten- und Hügelland, etwa 25 km südöstlich von Leipzig und ungefähr 16 km südlich von Wurzen, im Tal des Flusses Mulde. Durch zahlreiche Eingemeindungen in den Jahren 2011 und 2012 erstreckt sich Grimma auf eine Gesamtfläche von etwa 217 km². Dadurch ist Grimma die flächengrößte Gemeinde im Landkreis Leipzig und die viertgrößte Stadt in Sachsen.

Sonstiges

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Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen per E-Mail [email protected] zur Verfügung.

Bei Abschluss eines Mietvertrags wird ein Kündigungsausschluss von 12 Monaten vereinbart.

Dieses Angebot ist unverbindlich, Irrtum vorbehalten.
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