Das Grundstück ist als Hammergrundstück geschnitten mit einer schmalen Zuwegung von der Anliegerstraße (30 m x 1,5 m). Die Zuwegung ist zudem durch ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht für das vordere Grundstück belastet.
Es ist im hinteren Grundstücksbereich mit einem a b r i s s r e i f e n, unterkellerten, massiven, eingeschossigen Einfamilienhaus (BJ ca. 1984) mit ausgebauten Dachgeschoss bebaut. Das Einfamilienhaus weist einen maroden baulichen Zustand auf, so wurden u.a. folgende Mängel festgestellt:
- defekte Innentreppe, es fehlen mehrere Stufen
- Keller steht unter Wasser
- nahezu fast jedes Bauteil weist Schäden auf
- Witterungsschäden an den Fenstern
- fehlende Fensterbretter
- defektes Fenster, Fensterscheibe gebrochen
- defekte Regenrinne
- Nässeschäden an Wänden, Böden und Decken
- defekte Ölheizung (unbeheizt) - Öltank auf dem Grundstück.
Es besteht für das Grundstück ein Bebauungsplan XX-25 m, so sind u. a. eingeschossige und offene Bauweise, GRZ 0,2 und GFZ 0,3 dort festgelegt. Weiterhin liegt es im Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Frohnau.
Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Nadelbäume, Büsche und Sträucher. Es ist stark verwildert und ungepflegt. Die Eigentümerin ist verstorben. Der Verkauf erfolgt wie steht und liegt - über den Nachlass.
Das Grundstück befindet sich in Berlin Frohnau einem Ortsteil von Berlin Reinickendorf und liegt am nordwestlichen Rand von Berlin. Es liegt in einer durch Einfamilienhäuser gekennzeichneten Wohngegend.
Sonstiges
Das Angebot basiert auf den Angaben des Verkäufers, ist freibleibend, unverbindlich, Irrtümer, Auslassungen sowie Zwischenverkauf vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anfragen mit Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, telef. Erreichbarkeit) bearbeiten. Im Anschluss erhalten Sie unsere Informationen zur Datenerhebung und die Belehrung zum Widerrufsrecht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein alter Abwassergruben und Schächte u. a. wegen des überwucherten Grundstückszustandes nicht eingeschätzt werden kann. Eine Grundstücksbegehung und das Betreten des Gebäudes erfolgt daher grundsätzlich auf eigenes Risiko des Interessenten und deren eventueller Begleitung.
Besichtigungstermine
nach individueller Terminabsprache