Für Bauträger und Investoren sehr interessantes, 3.400 Quadratmeter großes Grundstück.

73770 Denkendorf

2.380.000,00 €
Kaufpreis
3.400 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
73770 Denkendorf
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
3.400 m2
Immobilienwert
Online-ID
cf5ef007-20dc-4dc5-9221-13387b9a0a48
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
2.380.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Dieses 3.400 Quadratmeter große Grundstück im Mischgebiet in bevorzugter Lage von Denkendorf ist eine sehr gute Gelegenheit. Das bisher von einem Holzbaubetrieb genutzte Areal bietet beste Voraussetzungen für die Bebauung mit Wohneinheiten. Die teilweise unterkellerten Flächen mit einer bereits bestehenden Zufahrtsrampe können als Basis für eine zukünftige Tiefgarage in die Planung mit einbezogen werden.

Die Bestandsgebäude bestehend aus der alten Halle von 1955, welche 1972 und 1974 modernisiert und erweitert wurde, dem Wohnhaus von 1962, dem mehrgeschossigen Gebäude von 1984 und der modernen Halle mit Silo von 1999/200 sind Bestandteil des Grundstücks und können abgerissen werden und werden bestenfalls durch eine zukünftige Ausweisung als Sanierungsgebiet bei den Abrisskosten gefördert.

Das Grundstück befindet sich in optimaler Lage zur Nachverdichtung mit Wohnraum in einem Umfeld mit sehr attraktiver Infrastruktur sowie bester Verkehrsanbindung. Die gefragte und bevorzugte Lage machen die Projektierung und die daraus möglichen Renditen äußerst interessant.

Überzeugen Sie sich bei einem persönlichen Termin vor Ort von den vielen Möglichkeiten welche dieses Angebot hat.

Lage

Denkendorf liegt auf der östlichen Filderebene an den Hängen zum Körsch- und zum unteren Sulzbachtal. Das namengebende Dorf ist in Luftlinie knapp fünf Kilometer südlich von der Kreisstadt Esslingen entfernt.

Die Bundesstraße 10 ist über das Körschtal oder die Nellinger Umgehungsstraße in wenigen Minuten zu erreichen und verbindet Denkendorf mit Stuttgart, Esslingen, Plochingen und Göppingen.

Die Bundesautobahn 8 führt südlich des Orts vorbei. Sie verbindet Stuttgart mit München und Karlsruhe. Die beiden nächstgelegenen Anschlussstellen sind im Osten Wendlingen (knapp 10 Min.) und im Westen Neuhausen (5 Min.)

Auf dem Gemeindegebiet befindet sich das Sulzbachviadukt, das die Autobahn über den namensgebenden Fluss führt. Der Flughafen Stuttgart ist in knapp 15 Minuten zu erreichen.

Sonstiges

Sonstiges Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.

Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Stichworte Bundesland: Baden-Württemberg