Neuhof befindet sich mitten im Biosphärenreservat Schaalsee und ist ein idyllischer Ortsteil der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Rad- und Wanderwege zu den nahegelegenen Badeseen und Aussichtspunkten des Biosphärenreservat befinden sich in unmittelbarer Nähe. Von dort aus können viele Zugvögel, z.B. Kraniche, Singschwäne und Wildgänse beobachten werden. In den Wäldern finden Sie Ruhe und Erholung. Die beiden nahegelegenen Orte sind Zarrentin und Wittenburg, beide Orte mit Anbindung zur A24. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken sowie Kindergärten und Schulen befinden sich in den umliegenden größeren Orten Eine Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe, sodass die Busverbindungen komplikationslos genutzt werden können. Das sehr schön geschnittene Grundstück ist der Grundstein für ein ruhiges Leben, abseits des Alltags. Es befindet sich am Drönnewitzer Weg, eingebettet neben einem hochwertigen Wohnhaus und einem Teich mit historischen Entenhaus. Grundstück: ca. 1365 m², Gemarkung Neuhof Stadt Zarrentin, Flur 1, Flurstück 57/3 Die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf dem Grundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach dieser Bestimmung ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt. Es ist ortüblich erschlossen. Informationen bzw. Anfragen über einen Anschluss an das Nahwärmenetz erhalten Sie bei: Bioenergie Neuhof GmbH & Co. KG Für den Nachweis und/oder die Vermittlung beträgt die für den Käufer fällige Provision 2,98% inkl. gesetzl. MwSt. bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis. Die Courtageregelung richtet sich nach der ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung. Demnach beträgt die Courtage dann für beide Vertragsparteien (Eigentümer/Verkäufer und Käufer) je 2,98 % inkl. gesetzlicher MwSt.. und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei Interesse senden Sie bitte eine Kontaktanfrage unter Angabe Ihres Namens, Anschrift und Telefonnummer. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und kontaktieren Sie umgehend! Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung besichtigen wir gern mit Ihnen das Grundstück. AGB-Geldwäschegesetz Marco Gesing Immobilien °Schaalseepark 5° 19246 Zarrentin am Schaalsee Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Marco Gesing Immobilien 1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf vom Eigentümer erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. 2. Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachweislichen Objekteigentümer zustande, sind sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Ist Ihnen eine nachweisliche Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns diese unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. 3. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. 4. Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Hinweis - Geldwäschegesetz Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Marco Gesing Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen/Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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