Wie ist der grundsätzliche Ablauf beim Bieterverfahren?
1.Die Immobilie wird ganz normal von mir im Auftrag angeboten und über vielfältige Wege beworben. Sie als Interessent
bekommen jedoch keinen fiktiven Preis vorgesetzt. Bei dem Bieterverfahren gibt der Verkäufer keinen utopischen Preis
vor, sondern der Käufer schlägt über sein Gebot einen Preis vor. Nach unten sind die Gebote begrenzt durch das
Mindestgebot, in diesem Fall 399.900 EUR
2. Erstinformation über Exposé und Erstbesichtigung
Informieren können Sie sich als Interessent für die Immobilie in Form einer Besichtigung mit oder ohne Voranmeldung.
Dabei können Sie sich alles ganz genau anschauen. Vor der Besichtigung können Sie Vorab-Informationen in Form
eines Exposés erhalten. In dem Expos´s ist alles ausführlich beschrieben. Ansonsten erhalten Sie dieses Exposé bei
Interesse nach der Besichtigung. Wegen der Chancengleichheit für alle Interessenten sind Besichtigungen nur zu den
meist beiden geplanten Termin gemäß Zeitplan möglich.
3. Mehr Informationen und Zweitbesichtigungsmöglichkeit bei weiterem Interesse
Wenn Sie nach der ersten Besichtigung näher an der Immobilie interessiert sind, haben Sie die Möglichkeit, diese
Immobilie bei dem zweiten Besichtigungstermin mit Ihren Beratern und Fachleuten oder alleine zu besichtigen. Dabei
erhalten Sie auch weitergehende Unterlagen zur Immobilie.
Natürlich können Sie auch schon zur Erstbesichtigung alle Fachleute mitbringen und auch schon vor der ersten
Besichtigung alle Unterlagen erhalten, um Ihre Finanzierung zu klären.
Wenn Sie im ersten Termin gleiche alle Fachleute mitbringen und alles klären konnten und den zweiten Termin nicht
mehr brauchen, müssen Sie nicht zwingend an dem zweiten teilnehmen.
Wenn Sie zum ersten Termin nicht konnten, müssen Sie alles in dem zweiten Termin klären.
4. Gebotsabgabe innerhalb Frist bei uns
Wenn Sie nach den Terminen vor Ort diese Immobilie kaufen möchten, geben Sie Ihr Maximalgebot schriftlich
innerhalb der festgelegten Frist bei uns ab. Dazu erhalten Sie von uns das Gebotsformular. Für die Finanzierung
benötigen Sie entsprechende Unterlagen bei der Bank. Selbstverständlich erhalten Sie auch alle Unterlagen, die
verfügbar sind und Ihre Bank benötigt.
Seite 1 zum Ablauf des Bieterverfahrens
5. Gebotsmöglichkeit
Der Höchstbietende kann kaufen zum Preis des eigenen Höchstgebots. In dem Gebotsformular ist das auch so
vermerkt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf die Variante Höchstpreisgebot.
6. Gebotsauswertung und Feststellung der Gebotsreihenfolge durch uns
Wir sammeln bis zum Ende der Gebotsfrist alle Angebote ein, bestätigen den Gebotseingang per E-Mail und ermitteln
die Gebotsreihenfolge für den Eigentümer.
Die Bieter informieren wir, ob Sie Meistbietender wurden oder nicht.
7. Annahme oder Ablehnung des Gebotes durch den Eigentümer
Der Eigentümer entscheidet dann, an welchen Bieter er verkauft. In der Regel ist dies der Meistbietende. Er muss
jedoch nicht an den Höchstbietenden verkaufen. Der Eigentümer kann sich auch anders entscheiden. Die Gebote sind
letztendlich im rechtlichen Sinne Angebote, die der Eigentümer annehmen oder ablehnen kann. Er ist keinem Bieter
verpflichtet. Er ist nicht zum Verkauf verpflichtet, wenn der Preis nicht seinen Vorstellungen entspricht.
8. Information der Bieter
Über die Entscheidung des Eigentümers informieren wir den ausgewählten und alle anderen Bieter.
9. Notarauftrag des ausgewählten Bieters
Der ausgewählte Bieter beauftragt dann innerhalb eines Tages den Notar über uns. Andernfalls bekäme die Immobilie
der nächstbeste Bieter. Deshalb ist es wichtig, dass Bieter Ihre Finanzierung zur Gebotsabgabe geklärt haben. Wenn Sie
dies zeitlich nicht schaffen, sollten Sie michvorab informieren, damit wir eine Lösung dafür finden.
10. Kaufvertragsvorbereitung
Zusammen mit dem Notar bereite ich den Kaufvertrag vor.
11. Finanzierungsbestätigung des ausgewählten Bieters
Juliuspromenade 16, 97070 Würzburg
Sonstiges
Bis zum Notartermin legt mir der ausgewählte Bieter eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank oder den
Eigenkapitalnachweis vor, weil für alle Beteiligten sichergestellt werden soll, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.
Den Notartermin haben wir bereits gebucht. Zeitlich schaffen gut vorbereitete Interessenten und Finanzierer es
normalerweise, den Termin einzuhalten. Falls dies nicht möglich sein sollte, informieren Sie mich bitte vorab, damit wir
Lösungen finden.
Zusammenfassung für aktuelle Biet-Interessenten
Wenn Sie sich als aktueller Biet-Interessent für die von mir im Auftrag angebotene Immobilie im Bieterverfahren
interessieren.
Die wichtigsten Hinweise lauten:
1. Sie können sich die Immobilie zu den angebotenen Terminen in aller Ruhe anschauen und danach
entscheiden, was sie Ihnen wert ist und ob Sie dafür ein Gebot ab dem Mindestgebotspreis abgeben
möchten.
2. "Was muss ich bieten, damit ich die Immobilie bekomme?" Das entscheiden Sie. Hinweise von mir oder uns
mit dem Eigentümer gibt es dazu keine, weil wir Sie nicht beeinflussen möchten. Nur den Hinweis, dass es
zum Mindestgebotspreis oder ein paar Tausend Euro darüber nicht klappen wird.
3. Es entstehen Ihnen keine Kosten durch die Gebotsabgabe.
4. Hierbei müssen Sie keine Preisverhandlung führen.
5. Sie können nur einmal ein Gebot abgeben.
6. Gebote sind nur mit unseren unterschriebenen Formularen möglich.
7. Ihr Gebot muss uns bis zur Gebotsabgabefrist vorliegen. Danach eingehende können nicht gewertet werden.
Seite 2 zum Ablauf des Bieterverfahrens
8. Ein Nachbessern Ihres einmal abgegebenen Gebotes wie z.B. bei Ebay ist nicht möglich.
9. Sie erfahren nicht, wie hoch die Gebote bereits sind und auch nicht, wie Sie mit Ihrem Gebot stehen.
10. Nach Gebotsabgabe sind aus Gleichbehandlungsgründen keine Besichtigungen mehr möglich.
11. Sie werden am Folgetag der Gebotsabgabefrist über den Ausgang informiert; wenn möglich früher.
12. Klären Sie die Finanzierung: Wenn Sie der vom Eigentümer Ausgewählte sind, müssen Sie uns innerhalb eines
Tages den Notarauftrag unterschreiben, womit Sie Kosten auslösen.
13. Ihr Gebot ist ein Angebot an den Eigentümer, was er annehmen kann oder auch nicht. Er muss es nicht wie
bei einer Auktion annehmen.
Stichworte
Gesamtfläche: 150,00 m²