Gaststätte mit 3 Wohnungen und großem Festsaal

67724 Gonbach

250.000,00 €
Kaufpreis

Objektdaten

Adresse
67724 Gonbach
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Gastronomie, Gastronomie und Wohnung, Hotel, Restaurant
Etagenanzahl
2
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
c8105014-1bcd-4568-9785-a3ece62de791
Kauf­preis
250.000,00 €
provisionsfrei
unterkellert
ja
provisionsfrei
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Gültig bis
2032-07-14
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
265.3 kWhm2a
Wärmewert
265.3 kWhm2a
Baujahr
1850
Baujahr laut Energieausweis
1850

Ansprechende voll ausgestattete Gaststätte mit großem Festsaal und 3 Wohnungen.

Der Grundstock der Gebäudes besteht schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts. In der Zeit danach wurde das Objekt immer weiter ausgebaut und zuletzt 2018 nochmals renoviert.

Die Gaststätte ist voll funktionsfähig und kann sofort übernommen werden. Gerne kann die komplette Gastro-Ausstattung mit erworben werden, sodass direkt gestartet werden kann.

Über der Gaststätte befinden sich insgesamt 3 Wohnungen (75 qm + 85 qm + 100 qm) welche aktuell alle vermietet sind.

Die Bruttojahresmiete der Wohnungen beläuft sich aktuell auf 23.880,00 €.

Die Gaststätte wird vom Eigentümer aktuell noch selbst genutzt.

Ausstattung

- Voll ausgestattete Gaststätte

- Nach Absprache Gastronomie Küche zu erwerben

- Großer Festsaal für Hochzeiten und Veranstaltungen

- 3 abgeschlossene Wohnungen für Mitarbeiter oder Eigennutzung / Vermietung

- eine Garage

- Gas Zentralheizung

- 5 Autostellplätze

- 1 Gastro-Bierzapfanlage

- 1 Teich im Vordereingang

- Weitere Ausbaumöglichkeiten

Lage

Gonbach ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Winnweiler an.

Gonbach liegt in Rheinland-Pfalz im Donnersbergkreis und dort im Nordpfälzer Bergland östlich des Flüsschens Alsenz und 1 km oberhalb von Münchweiler auf einem steilen Hügel in 290 m Höhe.

Sonstiges

Sonstiges Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.

Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Stichworte Gesamtfläche: 450,00 m², Bürofläche: 250,00 m², Sonstige Fläche: 260,00 m², 2 Etagen, modernisiert