Objektbeschreibung
Die beiden vorhanden Reihenhäuser wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichtet. Das Reihenhaus Hs.Nr. 61 im Jahr 1964 und Hs.Nr. 61a im Jahr 1981. Im Jahr 1981 wurde an das Bestandgebäude das Reihenhaus Hs.Nr. 61a angebaut. Hierfür wurde auf die auf dem südlich gelegenen Grundstück mit der Flur No. 718/16 befindliche Garage abgebrochen. Beide Gebäude bestehen aus Keller/Erdgeschoss/Obergeschoss. Das Reihenhaus Hs.Nr. 61a verfügt, abweichend vom Nachbargebäude über einen erweiterten Kellerbereich mit darüberliegender Terrasse.
Die Gebäude wurden über die Jahre laufend instandgehalten. Durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen erfolgten nicht.
Haus No. 61: Wohnzimmer in Stäbchenparkett. Kundstofffenster im ganzen Haus. Flur und Küche gefließt. WC raumhoch gefließt in hellem Fließenspiegel. Holztreppe in das OG. Im OG Fußbodenbelag in Auslegware + PVC + Laminat. Bad mit Wanne + Dusche. Hauselektrik mit alten Sicherungen (Schmelzsicherungen)
Haus No. 61a: Wohnzimmer und Eingangsbereicht mit Sollnhofener Platten. Holz-Isofenster aus 1981. Treppe zum OG in Steinzeug. Im OG Laminatboden. Bad mit Wanne/Dusche.
Beide Häuser stehen leer und sind im EG mit einer Durchgangstür verbunden, die allerdings jederzeit wieder geschlossen werden kann.
Raumaufteilung
Sie Pläne/Ansichten, die als PDF-Datei hinterlegt sind.
Die Gemeinde Spardorf liegt im LKR Erlangen-Höchstadt und befindet sich ca. 4 KM nordöstlich von Erlangen bzw. rd. 18 KM nördlich von Nürnberg.
Das Anwesen befindet sich ca. 300 m nördlich des Ortskerns von Spardorf am östlichen Rand eines allgemeinen Wohngebiets. Östlich, durch den Verlauf der Sandstrase getrennt, befinden sich landwirtschaftlich genutze Flächen. Die Umgebungsbebauung sind überwiegend wohnwirtschaftliche Objekte in geschlossener Bauweise (Reihenhäuser) aus.
Hinweis zum Gebotsverfahren
Die Häuser werden im Rahmen eines Nachlassverfahrens verkauft und somit gg. Höchstgebot. Die Preisvorstellung beträgt mind. € 560.000,00. Termin für die Gebotsabgabe ist spätestens am 16.12.2024 um 10 Uhr.
Bietschritte im Gebotsverfahren: Mindestens € 5.000.00.
Information zum Bieterverfahren können gerne in einem persönlichen Telefonat erläutert werden.
Gebote bitte schriftlich per Mail/Fax an unser Büro. Wir nehmen Gebote nur von Interessenten entgegen, die sich vorher bei uns gemeldet haben und entsprechende Unterlagen/Expose erhalten haben und eine Finanzierungsbestätigung einer Bank/Sparkasse/Genossenschaftsbank vorgelegt haben. Finanzierungszertifikate wie z.B. Interhyp etc. können wir nicht akzeptieren.
Das Höchstgebot wird dann dem Erben zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung über den Verkauf trifft alleine der Erbe. Der Erbe ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber behält sich bei entsprechender Nachfrage und Geboten eine vorzeitige Beendigung des Gebotsverfahrens ausdrücklich vor.
Alle Angaben im Expose beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Unterlagen. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlern ausgeschlossen.
Besichtigungstermine
Bei großer Nachfrage behalten wir uns Sammeltermin vor. Bitte geben Sie bei Anfragen immer den vollständigen Namen, Postadresse und eine Kontakttelefonnummer an. Unvollständige Anfragen können nicht bearbeitet werden.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: ISDN