Objektbeschreibung Vermietet wird eine sehr gemütliche, gepflegte 1 Zimmer Wohnung mit Platz für eine Küchenzeile (diese kann vom Vormieter für 250,00€ übernommen werden), Badezimmer und kleinem Balkon. Raumaufteilung Beim Betreten der kleinen, aber helle und einladende Wohnung finden Sie sich in einem lichtdurchfluteten Flur wieder, der sich durch den größten Teil der Wohnung zieht und alle Räume miteinander verbindet. Er führt sie an einem ebenso kleinen aber modern gestaltetem Badezimmer mit Dusche und Fenster vorbei, bis sie in der separat gehaltenen Kochnische stehen. Hinter der Küche gelangen Sie zum Herzen der Wohnung, einem freundlichen Wohnzimmer mit kleinem Balkon und anliegendem Schlafzimmer.
Die charmante Wohnung befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet, das durch Ein- und Mehrfamilienhäuser geprägt ist. Die Straße liegt etwas außerhalb des Stadtzentrums von Steinfurt, aber dennoch zentral genug, um alle wichtigen Einrichtungen und Geschäfte bequem zu erreichen.
In unmittelbarer Nähe zur Rohdewaldstraße 5 befinden sich:
Einkaufsmöglichkeiten: Ein Supermarkt und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Freizeitmöglichkeiten: Ein Park und weitere Grünflächen bieten Raum für Erholung und Freizeitaktivitäten.
Verkehrsanbindung: Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gut, sodass die Innenstadt von Steinfurt und umliegende Orte gut erreichbar sind. Auch die Autobahn A31 ist nicht weit entfernt
.
Insgesamt bietet die Lage der Rohdewaldstraße 5 in Steinfurt eine gute Kombination aus ruhigem Wohnen, guter Infrastruktur und schneller Erreichbarkeit der Innenstadt und weiterer wichtiger Ziele.
Besichtigungstermine
Melden Sie sich bei uns, wir sprechen gerne Besichtigungstermine ab, die zu Ihrem Alltag passen.
Voraussetzungen
Der Mieter ist verpflichtet, sich für Schäden zu versichern, die durch Aufstellung oder
Betrieb von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine sowie sonstige gefahrträchtige
Anlagen entstehen können.
Der Mieter verpflichtet sich daher zum Abschluss einer
Hausratversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Nachweis darüber
(Kopie der Versicherungsunterlagen) ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss
des Mietvertrages beim Hausverwalter vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist der Vermieter
berechtigt, vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, da der
Nachweis der entsprechenden Versicherung Vertragsgrundlage für dieses Mietverhältnis
ist. Die Versicherung ist während der gesamten Mietzeit aufrecht zu erhalten und auf
Nachfrage des Vermieters jederzeit nachzuweisen. Im Nichtversicherungsfall ist der
Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.