Objektreferenz: 134//73//17 Bei dieser Wohnung sind einige Voraussetzungen notwendig: 1. Es dürfen keine negativen Schufa-Einträge, wie z.B. Schulden, vorliegen. 2. Da es sich hierbei um eine freifinanzierte Wohnung handelt, sollten Sie über ein geregeltes, angemessenes Einkommen verfügen. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn diese Voraussetzungen zutreffen. Vielen Dank. Die Wohnung liegt im 2. OG und verfügt über: - ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer - eine Küche ohne Einbauküche - ein Badezimmer ausgestattet mit Waschbecken, Badewanne und WC - einen Keller Die Wohnung hat KEINEN Balkon. Die Treppenhausreinigung wird abwechselnd von den Mietern durchgeführt.
Ketsch ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Sie ist ein Teil der Metropolregion Rhein-Neckar, eines Ballungsraums mit 2,4 Millionen Einwohnern. Ketsch liegt im Nordwesten von Baden-Württemberg in der Oberrheinischen Tiefebene. Es ist 2,4 km vom dort die Grenze zu Rheinland-Pfalz bildenden und etwa in Nord-Süd-Richtung fließenden Rhein entfernt. Flussabwärts betrachtet liegt es zwischen Altlußheim im Südsüdwesten und Brühl im Norden. Bis direkt westlich an Ketsch heran reicht der Ketscher Altrhein, mit unmittelbar westlich davon gelegenem Naturschutzgebiet Ketscher Rheininsel. Angrenzende Städte und Gemeinden sind Brühl im Norden, Schwetzingen im Osten, Hockenheim im Süden und, auf linksrheinischer Seite, das rheinland-pfälzische Otterstadt im Westen. Mit Speyer 11 km südwestlich, Heidelberg 14 km nordöstlich und Mannheim 18 km nördlich sind drei größere Städte nicht weit entfernt. Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Lage jedoch mit optimaler Verkehrsanbindung. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Umgebung zu erreichen.
Bei der Anmietung einer Wohnung eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten fällig. Die im veröffentlichten Inserat gemachten Angaben, Grundrisse und Bilder dienen lediglich zur Bildung eines ersten Eindrucks der beworbenen Wohnung, wodurch sich noch kein rechtlicher Anspruch auf dessen Richtigkeit ergibt. Zum Teil handelt es sich um beispielhafte Bilder, die vom tatsächlichen Zustand der Wohnung abweichen können. Erst der beidseitig geschlossene Nutzungsvertrag hat eine bindende Wirkung. Hinweis: Es gibt eine Mindestmietzeit von zwei Jahren. Für diesen Zeitraum ist eine Kündigung ausgeschlossen. HINWEIS ZUR BEWERBUNG: Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, können Sie sich bei uns digital bewerben. Kopieren Sie den untenstehenden Link in die Adresszeile Ihres Browsers und folgen Sie der Anleitung. https://rdr.immomio.com/iNWIq