Gemütliches Einfamilienhaus (Doppelhaus) mit 2 Garagen für den pfiffigen Selbstrenovierer...
Das Doppelhaus besteht aus einem Altbau von ca.1900 und einem Anbau von ca.1964.
- Ca. 112 m2 reine Wohnfläche und ein ca.17 m2 großer Süd-Westbalkon
- 4 Zimmer, gut geschnittene Wohnküche mit zusätzlich großer Nische zum Essen oder Arbeiten
- Tageslichtbad
- Großer Keller aus Stampfbeton u. Bruchsteine - gutes Klima für Wein etc.
- 2 Garagen
- Stellplätze im Hof
- Grundstück ca. 250 m2
- Elektroheizung
- Kunststofffenster, Holzfenster
- Heizung ca.2014
Raumaufteilung:
KG: Kellerräume mit gewölbten Decken
EG: 2 Zimmer, große Wohnküche mit Nische, Tageslichtbad, großer Balkon
OG: 1 gemütliches, geräumiges Zimmer, 1 Schlafzimmer
DG: 2 große Dachböden als Stauraum etc.
Das Haus liegt in einer Seitenstraße in Solms-Oberdorf und bietet beste Rundumversorgung.
https://www.solms.de
Haftung
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Grunderwerbsteuer
Achtung: Landesförderung Hessengeld - Grunderwerbsteuer !!!
https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld
Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.
Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Bis zum Sommer sollen alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge digital gestellt werden können. Ziel ist, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.
Stichworte
Sonstiges: frei werdend