Gemütliches, bezahlbares Einfamilienhaus mit 2 Garagen

35606 Solms

199.000,00 €
Kaufpreis
4
Zimmer
116 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
35606 Solms
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Einfamilienhaus, Haus
Zimmer
4
Grundstück
250 m2
Wohnfläche
116 m2
Etagenanzahl
2
Immobilienwert
Online-ID
2fcf3074-3389-44bc-b71d-a41841913ebc
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
199.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
ja
Altbau
Balkon / Terrasse
Parkmöglichkeit
unterkellert
Garage
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
282 kWhm2a
Gültig bis
1934-09-13
Aus­stell­datum
13.09.2024
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Kfz-Stellplatz
3
Parkmöglichkeiten insgesamt
3

Gemütliches Einfamilienhaus (Doppelhaus) mit 2 Garagen für den pfiffigen Selbstrenovierer...

Das Doppelhaus besteht aus einem Altbau von ca.1900 und einem Anbau von ca.1964.

- Ca. 112 m2 reine Wohnfläche und ein ca.17 m2 großer Süd-Westbalkon
- 4 Zimmer, gut geschnittene Wohnküche mit zusätzlich großer Nische zum Essen oder Arbeiten
- Tageslichtbad
- Großer Keller aus Stampfbeton u. Bruchsteine - gutes Klima für Wein etc.
- 2 Garagen
- Stellplätze im Hof
- Grundstück ca. 250 m2
- Elektroheizung
- Kunststofffenster, Holzfenster
- Heizung ca.2014

Raumaufteilung:
KG: Kellerräume mit gewölbten Decken
EG: 2 Zimmer, große Wohnküche mit Nische, Tageslichtbad, großer Balkon
OG: 1 gemütliches, geräumiges Zimmer, 1 Schlafzimmer
DG: 2 große Dachböden als Stauraum etc.

Lage

Das Haus liegt in einer Seitenstraße in Solms-Oberdorf und bietet beste Rundumversorgung.

https://www.solms.de

Sonstiges

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Grunderwerbsteuer Achtung: Landesförderung Hessengeld - Grunderwerbsteuer !!!

https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Bis zum Sommer sollen alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge digital gestellt werden können. Ziel ist, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.
Stichworte Sonstiges: frei werdend