Einlage in die Wohngenossenschaft. Lebenslanges, vererbbares - Nutzungsrecht. Der mtl. Aufwand (Hausgeld) enthält u.a. Zins- Tilgungsanteile der zur Entschuldung der Genossenschaft dient.
Durch zusätzliche Einlagen reduziert sich der monatliche Aufwand.