Gepfl. 2 Zimmer-Whg. im 1. OG im ruh. Zweifamilienhaus in Sackgassenendlage in Delve, Kreis Dithm.

25788 Dithmarschen (Kreis)

400,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
60 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
25788 Dithmarschen (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
60 m2
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
nach Vereinbarung
Bonitätsnachweis
Online-ID
155360111
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
400,00 €
Badezimmer
1
Baujahr
1980
Befeu­e­rungs­art
Öl

Die gepflegte 2 Zimmer-Wohnung befindet sich in einem ruhigen, gepflegten Zweifamilienhaus in Delve, Kreis Dithmarschen. Sie besteht aus 2 Zimmern, einer Küche, die mit einer Einbauküche versehen ist (einem Ceranfeldherd, einem Backofen, einer Dunstabzugshaube, einer Mikrowelle, einer Geschirrspülmaschine, einem Kühlschrank und Einbauschränken), einem Duschbad, einem Abstellraum, einer Loggia und hat eine Wohnfläche von ca. 60 m². „Besichtigung lohnt!“ Für das Gebäude ist ein Endenergieverbrauchsausweis ausgestellt, Endenergiebedarf 88.9 kWh (m²a), Baujahr Anlagentechnik 2018, Energieeffizienzklasse C.

Lage

Ruhige Sackgassenendlage in Delve, Kreis Dithmarschen; Delve hat ca. 730 Einwohner, Gastronomie, Vereine, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Bäcker, Fußpflege, etc.. An der Eider befindet sich ein Campingplatz, Kanuverleih, Bootsliegeplätze, Angelmöglichkeiten, etc.. Weitergehende Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, etc. im ca. 8km entfernten Hennstedt oder 12km entfernten Tellingstedt. Zur Nordsee ca. 3/4 Autostunde, nach Hamburg ca. 1 Autostunde Fahrzeit. Die Kreisstadt Heide ist in ca. 15 Autominuten erreichbar.

Sonstiges

In den monatlichen Betriebskosten sind die Kosten für Strom enthalten. Diese werden über einen Zwischenzähler abgerechnet. Die Vorauszahlung ist für eine Person berechnet. Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt. Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, welcher zwei Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.