Gepflegte 2-ZKB mit Balkon zu vermieten!

68219 Mannheim

525,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
57,99 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
68219 Mannheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
57,99 m2
Etagenanzahl
4
Etage
2
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
155030576
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
525,00 €
Balkon / Terrasse
Parkmöglichkeit
Befeu­e­rungs­art
Fernwärme
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über diese Plattform. Die Wohnung befindet sich im 2. OG, ohne Aufzug, und verfügt über: - ein Schlaf- und ein Wohnzimmer - eine Wohnküche ohne Einbauküche - ein Badezimmer ausgestattet mit Waschbecken, WC und Badewanne - einem Balkon - einen Keller

Ausstattung

Die Wohnung befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand und wurde teilweise renoviert.

Lage

Die Wohnung befindet sich im Stadtteil Rheinau. Die Haltestelle ,,Neuhofer Straße" ist nur wenige Gehminuten entfernt. Über die Relaisstraße erreichen Sie bequem das Mannheimer Stadtzentrum. Durch die tolle Lage ist ein Anschluss zur A6 oder der B36 in wenigen Minuten möglich.

Sonstiges

Als Genossenschaft können wir unsere Wohnungen nur an unsere Mitglieder vermieten. Zur Anmietung bzw. bei Vertragsabschluss ist daher ein Beitritt in unsere Genossenschaft erforderlich. Hierfür werden drei Anteile in Höhe von jeweils 250 € fällig. Damit die o.g. Wohnung angemietet werden kann, werden vier weitere Anteile fällig. Insgesamt sind somit 7 Anteile für 1.750 € für die Anmietung notwendig. Sollte ein Nutzungsvertrag zustande kommen, entstehen dadurch zwei verschiedene Rechtsgeschäfte. Zum einen wird ein Dauernutzungsvertag (Mietvertrag) geschlossen. Die Kündigungsfrist hierfür richten sich nach dem BGB. Das zweite Rechtsgeschäft betrifft die Aufnahme in unsere Genossenschaft. Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr zum Jahresende. Die im veröffentlichten Inserat gemachten Angaben, Grundrisse und Bilder dienen lediglich zur Bildung eines ersten Eindrucks, wodurch sich noch kein rechtlicher Anspruch auf dessen Richtigkeit ergibt. Erst der beidseitig geschlossene Nutzungsvertrag hat eine bindende Wirkung. Weitere Angebote finden Sie unter www.mietervereinigung- mannheim.de