Gepflegte Bürofläche in Stuttgart Möhringen

70567 Stuttgart

13,00 €
pro Quadratmeter
335,38 - 2.610,34 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70567 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
2.610,34 m2
Fläche teilbar ab
335,38 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
02d4332f-d0e6-4cfe-8141-31f4e9d37778
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
2-Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
13,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
3,00 €
Aufzug
provisionsfrei

In dem gepflegten Objekt befinden sich rund 2600 m² Bürofläche, auf insgesamt 4 Etagen verteilt.

Die Etagen EG - 2. OG besitzen rund 600 m² und im 3 OG rund 300 m² freie Bürofläche. Im 3. OG befindet sich noch zusätzlich eine Terrassenfläche von rund 100 m².

Das Objekt ist in einem ausgebauten Zustand und es befinden sich einige Außen- und Tiefgaragenstellplätze, ein Fahrradkeller, eine Cat-5 Verkabelung, Glasfaser und ein Sonnenschutz innen und außen.

Ausstattung

Personenaufzug, Standardausstattung, Ausgebaut, Doppelboden, Sonnenschutz innen, Sonnenschutz außen, EDV-Verkabelung, Teeküche, Außenstellplätze, TG-Stellplätze, Cat-5 , Glasfaser

Lage

Die Stadt Möhringen befindet sich südlich von Stuttgart. Angrenzend sind die Stadtbezirke Vaihingen, Stuttgart-Süd, Degerloch, Plieningen und Leinfelden-Echterdingen. In wenigen Fahrminuten entfernt befinden sich Bahnhof, Autobahn, öffentliche Verkehrsanbindungen und der Flughafen. Das Bürogebäude liegt in guter Lage von Stuttgart zwischen Möhringen und Vaihingen mit dem Pkw über die Nord-Süd-Tangente und der damit verbundenen Bundesstraße B 14 und Autobahn A 8 sehr gut erreichbar.

In fußläufiger Umgebung befinden sich Übernachtungs- und Versorgungsmöglichkeiten. Die Über die U-Bahnstationen SSB-Zentrum und Vaihinger Straße ist es möglich Zentrum und Flughafen schnell zu erreichen.

Sonstiges

Sonstiges "Noch nicht das Richtige? Wir führen weitere Objekte im Großraum Stuttgart. Sprechen Sie mit unseren Beratern. Gemeinsam finden wir Ihr Wunschobjekt! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!



Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden." Stichworte Sonstiges: EDV-Verkabelung