Kurzbeschreibung
- ideal für Familien
- ruhige, zentrumsnahe Lage
- teilweise unterkellert
Objekt
Ihr neues Zuhause wurde 1966 auf einem ca. 943,00 m² großen Grundstück für den Eigenbedarf errichtet und seither von den Eigentümern bewohnt. Insgesamt stehen Ihnen ca. 150,00 m² Wohnfläche zur Verfügung. Die Immobilie ist zum Teil unterkellert. Die Gasheizung ist von 1997. Im Laufe der Zeit wurde eine zweite Garage mit Starkstromanschluß und angrenzender Werkstatt errichtet. Da Ihr neues Zuhause zwischenzeitlich von 2 Familien genutzt wurde, befinden sich im Dachgeschoss Küchenanschlüsse und ein weiterer Waschmaschinenanschluss. 2014 wurde das Bad im Erdgeschoss erneuert.
Das Grundstück ist vielseitig verwendbar. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 1 "Hüllen":
- allgemeines Wohngebiet
- zweigeschossige Bauweise - allerdings kein Staffelgeschoss möglich
- Grundflächenzahl: 0,4; zulässige Überschreitung der Bodenversiegelung mit 25,00 % erlaubt => 0,5
- Geschlossflächenzahl: 0,5
- offene Bauweise
Das Grundstück ist nur unter Einhaltung der Baulinien bebaubar.
Erkundigen Sie sich gerne online im öffentlichen "Geodatenportal" der Stadt Cloppenburg über den für dieses Grundstück rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Bauvorhaben für dieses Grundstück über eine schriftliche Bauvoranfrage mit der Gemeinde Garrel abzustimmen
Wichtiger Hinweis:
Bei hoher Nachfrage wird die Immobilie im Bieterverfahren verkauft.
Sie wohnen in bevorzugter Lage, nur ca. 1,4 km vom Zentrum Garrels entfernt. Die familienfreundliche Gemeinde Garrel zählt rd. 15.000 Einwohner und bietet Ihnen neben umfangreichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten hervorragende Gastronomie. Ärzte und Apotheken sowie Kindergärten, Krippen und Schulen befinden sich ebenfalls direkt vor Ort.
Die Kreisstadt Cloppenburg liegt 13 km und die Stadt Oldenburg 38 km entfernt. Die B72 ist in 7 km und die A28/A29/A1 in 11 km erreicht.
Sonstiges
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken (§ 47 GEG), die Dämmung von Rohren (§ 69 GEG), sowie die Modernisierung der Heizungsanlage (§§ 71, 72 GEG).
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 6, Anzahl der Badezimmer: 2, Bundesland: Niedersachsen, modernisiert: 2014
Sonstiges: Etagenheizung