Heute dürfen wir Ihnen ein freistehendes Zweifamilienhaus in begehrter Wohnlage von Kaiserslautern vorstellen. Die Immobilie wurde 1956 auf einem Erbpachtgrundstück errichtet und seitdem stetig renoviert und modernisiert. Beiden Wohnungen haben jeweils ca. 78 m² und verfügen über eine klassische, durchdachte Raumaufteilung. Die EG Wohnung verfügt über drei Zimmer, ein Badezimmer, eine moderne Küche und einen schönen Wintergarten mit Beschattung und Austritt in den Garten. Die Wohnung im Obergeschoss verfügt ebenfalls über drei Zimmer, ein Bad & Gäste-WC, sowie über eine Küche und einen Balkon. In den 90er Jahren wurden einige Renovierungen getätigt, so wurde die Elektrik 1995 vollständig erneuert. Des Weiteren wurde 1995 eine Garage mit Zugang zum Garten errichtet. Die beiden Gasetagenheizungen wurden 1995 (EG) und 2021 (OG) erneuert.
Weitere Daten zur Immobilie erhalten Sie nachstehend:
- Renovierung der Badezimmer in den 90ern
- Fenster im EG aus 1995
- Fenster im OG aus 2001
- vollunterkellert
- Wohnung im OG derzeit vermietet (550 € Kaltmiete)
Hinweise zur Erbpacht:
- der derzeitige Erbbauzins beträgt 920,40 €/Jahr
- davon entfallen 457,42 € auf das EG und 462,98 € auf das OG
- bleibt nach Verkauf unverändert
- Laufzeit bis 31.12.2055
- bei vorzeitiger Verlängerung erhöht sich der Erbbauzins auf 10.471,60 € (5.235,80 € pro Wohnung)
- bei Verschmelzung der Wohnungsgrundbücher beträgt die Erbpacht 6.981,00 €
Diese Immobilie befindet sich in sehr gesuchter und
begehrter Wohnlage von Kaiserslautern. Das Objekt bietet
Ihnen den optimalen Mix zwischen beruhigter und zugleich
stadtnaher Lage. Die Innenstadt von Kaiserslautern erreichen
Sie fußläufig in wenigen Minuten. Auch die umliegenden
Autobahnanbindungen erreichen Sie schnell. Weitere
Informationen zur Infrastruktur finden Sie anbei:
- Kindertagesstätte: 600 m
- Pfalzgalerie: 650 m
- Einkaufsmöglichkeiten: 700 m
- Gymnasium: 800 m
- K in Lautern: 950 m
- Apotheke: 1 km
- Saks Hotel: 1,6 km
Provisionshinweis Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Brutto-Courtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.