Das Wohngebäude steht im ruhigen Randbereich im Süden der Stadt Olbernhau an einer Anliegerstraße. Die Liegenschaft verfügt im Umriss über eine große Grünfläche, welche teilweise von den Mietern genutzt werden kann.
Küche und Bad sind mit Fußbodenfliesen ausgestattet, Flur und Wohnräume mit hochwertigem CV-Belag. In der Küche befindet sich ein Fliesenspiegel, der sich über die Kochnische sowie dem offenen Bereich erstreckt. Das Tageslichtbad ist mit einer ebenerdigen Dusche sowie einer Badewanne ausgestattet. In diesem befindet sich zudem der Waschmaschinenanschluss. Die Warmwasserversorgung in Küche und Bad sowie die Heizung der Wohnung erfolgt über eine Gastherme. Diese Kosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten.
Die Stadt Olbernhau liegt im Herzen des Erzgebirges an der historischen "Silberstraße" und ist mit ihren knapp 10.000 Einwohnern und einer Fläche von 72 km² eine der größeren Städte im Erzgebirgskreis. Sie liegt direkt an der Grenze zu Tschechien. Olbernhau erreichen sie bequem per Auto, Bahn oder Bus, da die Stadt und Umgebung über eine gute Verkehrsinfrastrukturen an die größeren Verkehrswege angebunden ist.
Dieses Angebot ist bis zum 23.09.2024 gültig. Bitte beachten Sie, dass die beigefügten Bilder beispielhaft sind und von vergleichbaren Wohnungen stammen. Es können Abweichungen bei der beworbenen Wohnung auftreten. Anfragen, die die Wohnung selbst betreffen und zu den Besichtigungsmöglichkeiten richten Sie an: Frau Laura Czasch: Tel.: 0351 / 4694 499 - E-Mail: [email protected] Zur direkten Vereinbarung eines Besichtigungstermin, können Sie sich telefonisch an Herrn Schlesier unter 0162 970 3252 wenden. Bewerbungsunterlagen (Antrag für Wohnungsfürsorge) richten Sie bitte an: [email protected] Soweit es sich bei dem vorstehenden Angebot um eine Wohnung handelt, für deren Miete die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen Zuschuss leistet, erteilt der/die wohnungsfürsorgeberechtigte Mieter/-in (Bundesbedienstete/-r) mit Abschluss des Mietvertrages seine/ihre Einwilligung, dass durch den/die Vermieter/-in eine Kopie des Mietvertrages an die BImA zur Kontrolle der richtigen Miethöhe gesandt und für die erforderliche Zahlungsanweisung als so genannte zahlungsbegründende Unterlage verwandt wird. Die Verarbeitung/Vorhaltung dieser Daten ist während der Dauer des Mietverhältnisses sowie die sich daran anschließende, gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist notwendig. Angehörige der Bundeswehr wenden sich bitte vor Antragstellung unbedingt an das zuständige Bundeswehrdienstleistungszentrum: BwDLZ Dresden, Wohnungsfürsorge; Tel.: 0351 - 4654 4790 BwNetz: 90 - 8700 - 8374 oder per Mail: [email protected] Der Antrag der BImA ist für Bundeswehrangehörige NICHT gültig! Des Weiteren bitten wir die Weitergabe, von unseren Wohnungsangeboten in der Wohnungsfürsorge, an Nicht- Bundesbedienstete, zu unterlassen. Bewerberanfragen von Nicht- Bundesbediensteten werden nicht beantwortet. - Alle Angaben ohne Gewähr - Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.