GEWERBEPARK | BÜRO | LED | KLIMATISIERT | PROVISIONSFREI | COMSTATE

50858 Köln

Miete:
Preis auf Anfrage
445 - 445 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
50858 Köln
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
445 m2
Fläche teilbar ab
445 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
d748468a-6e27-45cc-8a82-aef520bc44b7
Quelle
www.immowelt.de
provisionsfrei
unterkellert
nein
provisionsfrei
Baujahr
1986
Heizungsart
Zentralheizung

Der Gewerbepark bietet eine Gesamtmietfläche von ca. 16.735 m². Der Komplex wurde 1986 errichtet und 2012 umfassend saniert. Er besteht aus drei U-förmig angeordneten Gebäuden.

Der Standort umfasst ca. 64 Prozent Lagerflächen und 34 Prozent Büroflächen, die sich überwiegend über den Lagerhallen befinden. Die Flächen können auf Mieterwunsch individuell ausgebaut werden.

Die Bürogebäude sind zwei- bis dreigeschossig und nicht unterkellert. Die Hallen sind eingeschossig und ebenfalls nicht unterkellert.
Im Außenbereich befinden sich ausreichend PKW-Stellplätze.

Ausstattung

.Boden PVC
.Heizungsart Zentralheizung
.Befeuerung Gas, Fernwärme
.Beleuchtung LED, Deckenpaneele
.Absicherung 16 A
.Brandschutz Brandmeldeanlage
.Lüftung Klimaanlage
.Unterkellert Nein
.Teeküche Ja
.DV Verkabelung Ja
.außenliegender Sonnenschutz

Lage

Der Standort bietet eine hervorragende Anbindung an das Autobahnkreuz Köln-West (A1/A4). Die Kölner Innenstadt ist über die Dürener Straße bzw. B264 in ca. 15 Minuten erreichbar. Der Flughafen Köln/Bonn ist 28 km entfernt. Die S-Bahn-Station Marsdorf liegt nur 300m entfernt. Das Stadtzentrum und der Hauptbahnhof Köln sind jeweils 10 km entfernt.

Sonstiges

Sonstiges H I N W E I S E

Bei der hier angebotenen Liegenschaft handelt es sich um eine reine Lager-, Logistik- oder Produktionsimmobilie.
Wir bitten Sie, bei folgenden Nutzungswünschen, von einer Anfrage abzusehen:

.Events und Veranstaltungen
.Religiöse Einrichtungen und Versammlungsstätten
.Vergnügungsstätten & Diskotheken
.Gastronomie
.Sport- & Spielstätten

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben. Stichworte Gesamtfläche: 445,00 m² Sonstiges: EDV-Verkabelung