Gewerberäume auf 2 Etagen im separaten Hinterhaus in Meißen Spaar - GE5w/29/01

01662 Meißen

725,00 €
Warmmiete
5
Zimmer
100 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
01662 Meißen
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Zimmer
5
Büroflächen
100 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
5d852d2b-f5d9-48ee-a636-9418bc5eff8d
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
700,00
provisionsfrei
Warm­miete
725,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
75,00 €
Heiz­kosten
300,00 €
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
145.5 kWhm2a (inkl. Warmwasser)
Gültig bis
2028-06-14
Aus­stell­datum
15.06.2018
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
E
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr laut Energieausweis
1991
Heizungsart
Etagenheizung
Kfz-Stellplatz
2× / 15,00 € Miete
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Die Gewerbeeinheit befindet sich in einem separaten Hinterhaus im Hof eines Mehrfamilienhauses. Das Erdgeschoss verfügt aktuell über eine Werkstatt und ein Lager. Beide Räume sind beheizbar.

Im Obergeschoss befindet sich ein Büro, ein Archiv, ein Umkleideraum sowie eine Küche.

Lagermöglichkeiten gibt es zudem noch im Keller.

Die Gewerbeeinheit verfügt über eine eigene Gastherme. Die Kosten hierfür werden direkt mit den Meißener Stadtwerken abgerechnet. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken betragen die aktuellen monatlichen Heizkosten ca. 300,00 EUR.

Es können 2 Stellplätze angemietet werden. Ausstattung / Renovierung in Absprache mit dem Eigentümer.

Kaltmiete und Nebenkosten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, derzeit 19 %!

Sonstiges

Sonstiges Diese vorliegenden Angaben sollen in knapper Form die wesentlichen Daten des Objektes vermitteln. Um einen umfassenden Eindruck zu erhalten, wenden Sie sich bitte, zum Zweck der Absprache eines Besichtigungstermins, an unser Büro.

Wichtig: Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.