Das von uns angebotene Grundstück befindet sich in Neufahrn in Niederbayern (Landkreis Landshut, Regierungsbezirk Niederbayern). Dieses voll erschlossenen Areal kann kurzfristig bebaut werden und bietet eine Grundfläche von ca. 3.180 m².
Das Terrain befindet sich in einem Mischgebiet und ist für eine Wohn- und Gewerbebebauung nutzbar. Diese Immobilie bietet eine optimale Infrastruktur da es direkt an der Bundesstraße B 15, Verbindungsstraße zwischen Landshut und Regensburg, liegt.
Das Grundstück befindet sich in einem Mischgebiet!
GRZ = 0,8
GFZ = 0,4
E+1
Neufahrn in Niederbayern
Die Gemeinde Neufahrn in Niederbayern befindet sich in der Region Landshut, mit dem Regierungsbezirk Niederbayern. Der Ort zählt momentan fast 4.000 Einwohner. Seit 1961 steigen die Einwohnerzahlen laufend. Zu der Gemeinde gehören weitere 25 Ortsteile.
Neufahrn ist an das Schienennetz mit der Strecke München – Regensburg angeschlossen.
Es ist ein Allgemeinmediziner, eine Apotheke, zwei Zahnärzte, eine Sport- und Freizeitanlage, ein Kindergarten, eine Grundschule und eine staatliche Realschule vorhanden.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs finden Sie vor Ort.
Von Neufahrn in Niederbayern fangen einige Fernradwege an wie zum Beispiel der Laber-Abens-Radweg, Labertalradweg und der Isar-Laber-Radweg.
Der Ort hat auch einige Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, das Schloss Neufahrn, die Pfarrkirche St. Laurentius, die Evangelisch-lutherische Friedenskirche und das Kriegerdenkmal.
Bis weit in das 19. Jahrhundert war die Gemeinde Neufahrn in Niederbayern bäuerlich geprägt. Heute ist die Stadt vor allem wegen des romantischen Schlosshotels für Touristen ein Anziehungspunkt, der auch durch die drei tollen Baggerseen gewonnen hat, die bei dem Autobahnbau entstanden sind.
Die Gemeinde bietet aufgrund der Verkehrsgünstigen Lage, der Bevölkerungsstruktur und der Industrie- & Gewerbegebiete günstige Voraussetzungen für eine Betriebs- und Gewerbeansiedlung.
Besichtigungstermine
Bitte beachten Sie folgendes:
* Besichtigungen sind ausschließlich über Galwas Immobilien zu vereinbaren
* Besichtigungen können nur mit einer vorherigen E-Mail-Anfrage vereinbart werden
* Die genaue Adresse dürfen wir erst bei Terminvergabe herausgeben
Die Angaben im Exposé beruhen auf Informationen und Unterlagen des Vermieters und sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Grundrisse sind nicht zur Maßentnahme geeignet.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bei Fragen und Anliegen rund um Immobilien können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Gerne unterstützen wir Sie professionell in allen Belangen rund um das Thema Immobilien und Grundstücke.