Ihr neues Gewerbegrundstück in Krostitz!
Zum Verkauf steht ein Gewerbegrundstück mit einer Größe von ca. 1.521 m². Die vollständige Erschließbarkeit des Baugrundstückes ist garantiert und sorgt für eine unkomplizierte und schnelle Umsetzung Ihres Vorhabens. Nach Teilung des Grundstückes besteht kein Wegerecht mehr für die durchgehende Straße.
Eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus für einen Firmeneigentümer oder Geschäftsführer oder für gewerbliche Nutzung ist ebenfalls auf dem Grundstück möglich.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin und machen sich selbst ein Bild vor Ort für Ihre Projekte.
Die Lage ermöglicht es Ihnen, das Beste aus dem ruhigen Landleben zu genießen, während Sie dennoch eine gute Anbindung an die umliegenden Städte und deren Annehmlichkeiten haben.
Die Autobahn A14 verläuft in unmittelbarer Nähe und ermöglicht eine gute Erreichbarkeit der umliegenden Städte wie Leipzig, Halle oder Torgau. Für Pendler bietet Krostitz eine gute Verbindung zu den nahe gelegenen größeren Arbeitszentren. Die Leipziger Innenstadt erreichen Sie mit dem Auto in nicht mehr als 25 Minuten. Der Flughafen Leipzig ist ca. 23 Autominuten entfernt.
Provisionshinweis
7,14 % inkl. MwSt.
Unsere Tätigkeit ist immer provisionspflichtig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus den Angaben im Exposé, welches Willuhn Immobilien e.K. Inh. Sabine Willuhn gefertigt und dem Interessenten übermittelt. Sie wird dort als brutto-vom-Hundert-Satz oder als Bruttobetrag angegeben. Eine Änderung der Provisionsvereinbarung bedarf immer der Schriftform. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich der von uns benannten Immobile zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine andere Immobilie des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Die Maklerprovision ist verdient am Tag der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Abschluss eines Mietvertrages, sobald durch unseren Nachweis oder aufgrund unserer Vermittlung ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Courtage ist fällig und zahlbar unmittelbar bei Abschluss des Hauptvertrages. Von einer späteren Vertragsauflösung bleibt unser Courtageanspruch unberührt, sofern die Vertragsauflösung aus einem Grund erfolgte, den Willuhn Immobilien e.K. Inh. Sabine Willuhn nicht zu vertreten hat.