Große Gewerbeeinheit für Büro oder Praxis direkt in der Nähe der Fußgängerzone

86720 Nördlingen

Miete:
Preis auf Anfrage

Objektdaten

Adresse
86720 Nördlingen
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Etage
1
Bonitätsnachweis
Online-ID
9d7b3a4f-b553-488f-8675-dbe7c506e693
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
5100
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.

Lage

Das Objekt befindet sich in der stark frequentierten Deininger Straße, die direkt in die Fußgängerzone der Altstadt von Nördlingen führt.
Die Gewerbeeinheit befindet sich im 1. OG und beträgt laut Angaben des Vermieters ca. 230m².
Die Miete ist eine Festmiete unabhängig von der der qm-Fläche.

Im Hinterhof befinden sich Stellplätze zur Nutzung.

Strom und Gas meldet der Mieter direkt beim Versorger an und bezahlt dort direkt.

Der Grundriss befindet sich bei Bildern. Dieser ist allerdings nicht vollständig, da die Einheit nach rechts vergrößert ist.
10 Zimmer, 2 Toiletten, 1 Technikraum

Je nach Art der Nutzung fallen auf die Nettomiete und die vorauszuzahlenden Betriebskosten zzgl. die aktuelle gesetzliche Umsatzsteuer an.
Die Betriebskostenvorauszahlung rechnet sich nach der Art der Nutzung.

Alle Angaben beruhen auf den Vermieter. Unser Maklerbüro übernimmt keine Haftung für die Angaben und deren Vollständigkeit.

Sonstiges

Rechtlicher Hinweis Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist das Maklerbüro Leitz-Wilke nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzu-stellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Maklerbüro Leitz-Wilke, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit des Maklerbüros Leitz-Wilke zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines privaten Mietvertrags keine Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke zu zahlen.
- eines gewerblichen Mietvertrages die im Text angegebene Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke zu zahlen
- eines Kaufvertrags die ortsübliche Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke gegen Rechnung zu zahlen.

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