große Lager-/Ausstellungsfläche

74405 Gaildorf

Miete:
Preis auf Anfrage

Objektdaten

Adresse
74405 Gaildorf
Nutzungsart
Gewerbe
Verkaufsfläche
109,5 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
dd59bdbf-5b3e-40e7-94ea-2a71a154e32f
Quelle
www.immowelt.de
Baujahr
1982

Die Fläche besteht aus drei Räumen, die über Fußbodenheizung beheizt werden. Einer davon ist ein großer Lager- oder Ausstellungsraum mit zusätzlichem separatem Eingang.

Parkplätze gibt es in unmittelbarer Nähe.

Ideal nutzbar als Lagerfläche, Ausstellungsfläche, etc.

Ausstattung

- Raumhöhe = 2,65 m
- Oberlichter
- Fensterfront
- helle Räume
- Heizung = Fußbodenheizung
- Heizkörper über Nachtspeicheröfen
- Fußbodenbelag = Fliesen
- WC

Lage

Die Mietfläche ist Teil eines Gewerbeanwesens mit Produktionsbereich und Wohnhaus. Es liegt verkehrsgünstig in einer Gaildorfer Stadtteilgemeinde - unweit der Landesstraße L1066 und gleich neben der Kreisstaße K2663, die eine direkte Verbindung zum Nachbarort herstellt.

Gaildorf liegt im nordöstlichen Teil von Baden - Württemberg, dem Regierungsbezirk Stuttgart, in der Region Hohenlohe-Franken. Es gehört dem Landkreis Schwäbisch Hall an. Gaildorf ist mit derzeit rund 12.500 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Landkreises Schwäbisch Hall.

Sonstiges

Sonstiges 3 Monatsmieten Kaution

Die Scheib Immobilien GmbH vermarktet ausschließlich Gewerbeimmobilien (z.B. Produktions- und Lagerhallen, Büroräume, Läden sowie Gewerbegrundstücke) im Landkreis Schwäbisch Hall und Hohenlohe. Durch fundierte Orts- und Marktkenntnisse sowie durch Spezialwissen aus den Bereichen Immobilien und Architektur können wir sowohl Eigentümer als auch Mieter umfassend beraten.

Alle Objektangaben beruhen auf Mitteilung des Vermieters. Eine Haftung für deren Richtigkeit wird nicht übernommen.

Für dieses Objekt liegt aktuell noch kein Energieausweis vor. Dieser wird derzeit erstellt. Wir werden die Ausweisdaten veröffentlichen, sobald uns der Energieausweis vorliegt.

Sämtliche Preise sind Nettobeträge. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.

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