Die gut geschnittene 4 - Zimmer Wohnung mit Balkon und Einbauküche befindet sich im Souterrain eines gepflegten Mehrfamilienhaus im bayerischen Staatsbad - Bad Brückenau. Das Wohnhaus mit insgesamt 7 Wohnungen, liegt etwas zurückgesetzt an einer sehr wenig befahrenen Anliegerstraße und ist daher für eine Familie mit Kindern super geeignet.
Ein besonderer Mieter-Treue-Bonus erwartet Sie!
Nach den ersten 12 Monaten Mietzeit, wird Ihnen die 13. Monatskaltmiete erlassen.
Die Wohnung besitzt ein helles geräumiges Wohnzimmer mit Echtholzparkettboden und einem Balkon der nach Westen gerichtet ist, eine Küche, ein Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmer, ein Tageslichtbadezimmer mit Badewanne, ein Gäste-WC, einen großzügigen Flur und eine Garderobennische mit Hängeschrank. Ein Kellerabteil steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Wohnungsbezogene Waschmaschinenstellplätze im Kellergeschoss sind in Planung und stehen in den nächsten Monaten zur Verfügung.
Eine Münzwaschmaschine, ein Münztrockner sowie ein Trockenraum stehen witerhin im Kellergeschoss zur allgemeinen Nutzung bereit.
Die Wohnanlage wird durch einen Hausmeisterservice betreut.
Ein PKW-Stellplatz ist der Wohnung hinzugeordnet und wird mit 25.-€ / Monat berechnet. Weitere Stellplätze können bei Bedarf angemietet werden.
Das Staatsbad ist ein Ortsteil der Stadt Bad Brückenau und befindet sich rund 2 km vom Zentrum entfernt. Die Heilquellen, der Schlosspark, die weitläufige Parkanlage mit den historischen Gebäuden liegen ebenfalls Nähe und lassen sich leicht zu Fuss erreichen. Cafe´s, Restaurants, gemüntliche Biergärten, Tennisplätze und ein Minigolfplatz erreichen Sie in 5 - 10 Gehminuten.
Die nächsten Bushaltestelle ist ca. 100 m entfernt.
Eine große Auswahl an Lebensmittelgeschäften, Baumärkten etc, befinden sich in Bad Brückenau und sind mit dem Auto in 5 Minuten zu erreichen.
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine sind ausschließlich nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
Vertragshinweise
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Stichworte
Zustand: renoviert, gepflegt
Serviceleistungen: Hausmeister