GROßES BAUGRUNDSTÜCK ÖSTL. DER WARNOW IN ROSTOCK

18146 Rostock

1.950.000,00 €
Kaufpreis
6.046 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
18146 Rostock
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
6.046 m2
Immobilienwert
Online-ID
7bc6f4ae-470b-4b50-96f5-49e2c5166ab6
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
1.950.000,00 €
Preis pro m²
322,53 €

Das Gewerbegrundstück am Petridamm verfügt über eine Gesamtgröße von ca. 6.046 m². Zu DDR Zeiten wurde es vom Volkseigenen Betrieb Isolier- und Kältetechnik genutzt. Seit der Wende 1990 ist das Gelände ungenutzt. Die Eigentümer haben in 2022 Bodenproben auf dem Grundstück entnommen und es wurden keine Schadstoffe festgestellt. Ein städtischer Bebauungsplan liegt vor und zeichnet das Gebiet als reines Gewerbegebiet aus. Laut dem B-Plan ist eine Geschossflächenzahl von 1,2 auf dem Grundstück zulässig. Somit könnte auf der Freifläche, abzüglich der zu entstehenden Nebenflächen, eine Geschossfläche von ca. 5.441 m² realisierbar sein. Darüber hinaus ist auf dem Grundstück eine Immobilie mit mindestens 2 und höchstens 3 Geschossen genehmigungsfähig. Die zulässige Grundflächenzahl ist mit 0,6 angegeben.

Lage

Das Gewerbegrundstück verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Bis zur Autobahn A19 benötigt man ca. 5 Minuten, die nächste Straßenbahnhaltestelle befindet sich ca. 600 m entfernt. Das Zentrum ist ebenfalls in nur wenigen Gehminuten erreicht.

Sonstiges

Sonstiges Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % Courtage auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Commercial Rostock, Commercial Immobilien Rostock GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.