Grundstück aus zwei nebeneinander liegenden Parzellen, beide ca. 2.600 m² groß.
Die linke Parzelle von ca. 2.600 m² kann als Parkplatz genutzt werden, die rechte
Parzelle von ebenfalls ca. 2.600 m² kann auf einer Fläche von ca. 1.800 m² bebaut
werden. Es können bis zu 3 Stockwerke erstellt werden, das 3. als Dachgeschoss.
Das Gelände eignet sich zur Errichtung von Wohnhäusern, Eigentumswohnungen
oder evtl. auch (nach entsprechender Genehmigung) zur Erstellung einer sozialen
Einrichtung (betreutes Wohnen, Seniorenheim,...)
Es liegt ein Bebauungsplan vor, entgegen des automatischen Eintrages ist das
Grundstück ortsüblich erschlossen.
ca. 200 m fußläufig zum Bostalsee auf der Bosener Seite. Wegen des automatischen
Eintrages des Ortes ist fälschlicherweise "Gonnesweiler" angegeben. Das Grundstück
liegt aber gegenüber auf der Bosener Seeseite.
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