Auf dem ca. 3.000 m² großen Grundstück (Flurstück 158) befindet sich ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit ehemaligem Stallanbau. Gegenüber liegt ein weiteres Stallgebäude mit Obergeschoss und integrierter Garage. Die Wohnfläche des Hauses wird auf ca. 150 m² geschätzt, verteilt auf Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht ausgebautes Dachgeschoss. Das Haus ist nicht unterkellert.
Der hintere Teil des Grundstücks, etwa 1.500 m², ist als Grünland und Koppel angelegt und bietet eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit.
Die separaten Flurstücke (24/2, 25/3 und 26/2) mit einer Gesamtfläche von ca. 2.427 m² bilden eine innerörtliche Grünfläche, die zuletzt als Koppel genutzt wurde.
- Wohnhaus: Walmdach, alte Deckung; obere Geschossdecke gedämmt
- Scheunenanbau: Alte Lehm-/ Holzstruktur; Dach neuwertig
- Haus über modernen Holzofen beheizt, inkl. Warmwasseraufbereitung und Warmwasserspeicher; Fußbodenheizung nahezu im gesamten Haus
- die Fenster sind überwiegend 3-fach verglaste Holzfenster
- die Fassade ist überwiegend neu verputzt; die Giebelseite ist zusätzlich gedämmt
- im Inneren sind Sanierungsarbeiten bereits umgesetzt, jedoch bestehen Restbauleistungen an Wänden/ Decken und teilweise Böden, unterschiedliche Deckenhöhen vorhanden
- Photovoltaikanlage auf Hauptgebäude und zusätzlich auf Nebengebäude installiert
- Baumersroda, Gemeinde Gleina, Burgenlandkreis, Bundesland Sachsen-Anhalt
- ca. 300 Einwohner
- Baumersroda liegt in einer ländlichen Umgebung, umgeben von Feldern und Wäldern.
- Verkehrsanbindung: Die Gemeinde ist über Landstraßen erreichbar und liegt in der Nähe größerer Städte wie Naumburg (ca. 20km) und Weißenfels (ca. 20km)
- Öffentlicher Nahverkehr: begrenzte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, ausschließlich Buslinien
- Grundversorgung: im Ort nicht gewährleistet, Versorgungseinrichtungen wie Einkaufsmärkte, Ärzte, Apotheken oder Schulen sind in benachbarten Gemeinden zu finden sein
- Natur und Erholung: Die ländliche Umgebung bietet Möglichkeiten für Naturerlebnisse und Erholung im Freien, wie zum Beispiel Wanderungen oder Fahrradtouren
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 a-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
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Energieausweis
Nicht vorhanden