Großflächiges, bebautes Grundstück im Süden von Jena

07745 Jena

480.000,00 €
Kaufpreis
229,49 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
07745 Jena
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Grundstück
1.260 m2
Wohnfläche
229,49 m2
Immobilienwert
Online-ID
0331f0b2-cf6e-4e4b-9007-86c1af5fa225
Kauf­preis
480.000,00 €
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
355.3 kWhm2a
Gültig bis
2023-04-25
Aus­stell­datum
25.04.2023
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr laut Energieausweis
1950

Lage

Das hier angebotene Objekt mit sonnigem Grundstück befindet sich in gefragter Lage im Stadtteil Jena-Süd mit sehr guter Anbindung an die Autobahnauffahrt Göschwitz zur A4. Die Immobilie ist ca. 1950 erbaut und als Schreinereigebäude mit umfangreichem Nebengelass genutzt worden. Eine Erweiterung des Hauses mit einem Anbau im Erdgeschoss und dem Ausbau des Dachgeschosses mit zwei großen Wohnräumen erfolgte ca. 1974. Besonders hervor zu heben ist die große Grundstücksfläche, welche im innerörtlichen Bereich liegt. Aufgrund der umliegenden Bebauung und der gegebenen Nutzung kann dem Grundstück die Qualität Gewerbebauland im Mischgebiet zugeordnet werden.
Eine sehr gute Infrastruktur und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz zum Stadtzentrum von Jena runden das Angebot ab.

Sonstiges

Bemerkungen Courtagepassus
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von je 3,00 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt je 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Hinweise
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