Die Gewerbeeinheit befindet sich in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone in der Innenstadt.
Die Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss können sowohl als Praxis- oder Bürofläche genutzt werden.
Eventuell kann man die Räumlichkeiten abtrennen.
Die Gewerbeeinheit besitzt eine eigene Gastherme.
Strom, Gas und Müll melden die Mieter selbst an. Die Höhe der restlichen Betriebskostenvorauszahlung richtet sich nach Art der Nutzung.
Rechtlicher Hinweis
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist das Maklerbüro Leitz-Wilke nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzu-stellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Maklerbüro Leitz-Wilke, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit des Maklerbüros Leitz-Wilke zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines privaten Mietvertrags keine Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke zu zahlen.
- eines gewerblichen Mietvertrags die im Text angegebene Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke zu zahlen
- eines Kaufvertrags die ortsübliche Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke gegen Rechnung zu zahlen.
Die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung für Verbraucher finden Sie unter den pdf-Dateien.