Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine großzügige, gepflegte und schön geschnittene Eigentumswohnung im ersten Obergeschoss eines 3-Familienhauses, 1985 in Massivbauweise erbaut.
Die Wohnung besticht durch den hellen und großzügigen Ess- und Wohnbereich mit Zugang zu einer Loggia. Der Blick auf den Rhein und in den Rheingau ist in dieser Wohnlage obligatorisch. Ebenso die Küche mit Speisekammer und Hauswirtschaftsraum bilden eine praktische Einheit. Ein Schlafzimmer, Bad mit Dusche und Wanne und ein weiteres Zimmer bieten ausreichend Platz zum Wohlfühlen.
Eine Garage und ein gemeinschaftlich genutzter Keller erweitern das Angebot.
Diese Wohnung ist ein schönes Zuhause für eine kleine Familie oder auch als Kapitalanlage geeignet.
Ausstattung:
Fenster: Isolierverglaste Kunststofffenster mit Rollladen,
Heizung: Zentralheizung mit Öl
Bad:hell gefliest
Küche:Einbauküche
Fußböden: Fliesen, Laminat
Decken:Holzverkleidet
Raumaufteilung
Obergeschoss:
Wohnzimmer rd. 27,00 m²
Esszimmer rd. 13,70 m²
Loggia 1/4 rd. 1,40 m²
Schlafzimmer rd. 16,60 m²
Bad rd. 6,70 m²
Küche rd. 14,90 m²
Speisekammer rd. 2,20 m²
Hauswirtschaft rd. 3,10 m²
Flur rd. 7,90 m²
Kinderzimmer rd. 12,50 m² rd. 106,00 m²
Gesamtwohnfläche: rd. 106,00 m²
+ Garage und gemeinschaftlich genutzte Kellerräume
Standort:
Weiler ist eine ca. 2.700 Einwohner zählende Weinanbaugemeinde in landschaftlich reizvoller Lage über Bingen am Rhein. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Kindergarten und Grundschule befinden sich in Weiler, alle weiterführenden Schulen in Bingen. Das sympathische Leben wird durch lebendige Vereine geprägt. Das nahegelegene Naturfreibad und die Nähe zum Binger Stadtwald bereichern die Freizeitmöglichkeiten.
Zum Autobahnanschluss Stromberg ist es ca. 5 km.
Lage:
Das Anwesen steht in einer ruhigen Wohngegend oberhalb des alten Ortkerns.
Besichtigungstermine
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Wir melden uns via Mail und werden dann telefonisch einen persönlichen Besichtigungstermin vereinbaren.
Besonderes
Besonderes:
Die Wohnung ist vermietet. Der Mietvertrag besteht seit 01.04.2020
Wichtig:
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt; Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz. Macht der Empfänger geltend, dass ihm diese Offerte bereits bekannt sei, so wäre dies innerhalb von 10 Tagen schriftlich nachzuweisen.