Das tolle Grundstück darf nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung) bebaut werden.
Nach § 34 BauGB ist ein Bauvorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt.
Das Grundstück ist mit einem Abrisshaus bebaut.
Unterlagen eines Bauvorbescheides (2020) für zwei Einfamilienhäuser liegen vor.
Möglich wären aber auch ein Doppelhaus und Einfamilienhaus (siehe Anlagen).
Das Grundstück liegt in Rellingen, nahe der Hamburger Stadtgrenze, in einem gewachsenen Ortsteil von Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Lage ist ideal für alle, die im Grünen und dennoch zentral und ruhig wohnen möchten. Rellingen bietet sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen und Kindergärten. Öffentliche Verkehrsmittel sind bequem zu erreichen. Die Hamburger Innenstadt ist in ca. 20 Minuten zu erreichen. Die Autobahnzubringer der A 23 / A 7 sind in wenigen Minuten zu erreichen.