Dieses gut geschnittene und idyllische 1308 m² große Grundstück liegt am Ortsrand von Siggenhofen, das der Gemeinde Ottenhofen angehört und im Landkreis Erding liegt. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur wunderschönen Landeshauptstadt München bietet sich Ihnen hier die einmalige Gelegenheit Ihre Wohlfühloase zu errichten und der Großstadt zu entliehen, ohne ganz drauf verzichten zu müssen.
Die baurechtliche Situation dieses Grundstücks ermöglicht hier eine vielfältige Bebauung bspw. eines Ein-oder Zweifamilenhauses nach §34 BauGB und der Ortsabrundungssatzung "Siggenhofen". Gerne lasse ich Ihnen hierzu noch weitere Informationen zukommen. Alle notwendigen Leitungen sind in der vorbeiführenden Straße vorhanden, somit ist dieses Grundstück teilerschlossen.
Das Grundstück liegt am Ortsrand von Siggenhofen, einem Gemeindeteil vom ca. 2 km entfernten Ottenhofen. Ottenhofen verfügt über vorschulische und schulische Einrichtungen, sowie über einen Lebensmittelladen. Weitere Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung finden Sie im ca. 4 km entfernten Markt Schwaben.
Der Individualverkehr verläuft über gut ausgebaute Kreis- und Staatsstraßen und es besteht eine gute Anbindung an die A94. Öffentliche Verkehrsmittel stehen in Form von 2 Buslinien , der DB regional und der S-Bahn Linie 2 in Ottenhofen zur Verfügung. Die Entfernung zum Flughafen „F.-J. Strauß“ beträgt lediglich ca. 26 km.
Hinweis
Der Eigentümer hat der Firma Home – Ihr Immobilienspezialist die Immobilie zur Vermarktung an die Hand gegeben. Auf Wunsch des Eigentümers und aus formellen Gründen bitten wir ausdrücklich, von Direktkontakten abzusehen und Besichtigungstermine sowie Informationsgespräche ausschließlich über unser Haus zu vereinbaren. Unsere Exposés sind streng vertraulich. Eine Weitergabe dieses Angebots, einschließlich aller Informationen und Unterlagen an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Firma Home – Ihr Immobilienspezialist zulässig. Jegliche unbefugte Weitergabe unseres Verkaufs-/Vermietungsangebotes an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz in Höhe der vollen Maklerprovision. Die Angaben zum Objekt erfolgen im Namen unseres Auftraggebers und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf und -vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Geldwäsche
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Home-Ihr Immobilienspezialist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.