Willkommen in Möhren - hier erwartet Sie ein großzügiges Grundstück mit einer Fläche von 1.296 Quadratmetern, das sich perfekt für die Realisierung von zwei Einfamilienhäusern eignet. Die Baugenehmigung für die Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit jeweils einer Garage wurde im Jahr 2021 erfolgreich genehmigt. Diese einmalige Gelegenheit bietet Ihnen eine hervorragende Basis, um Ihren individuellen Wohntraum in einer ruhigen und naturnahen Umgebung zu verwirklichen.
Mit einem bestehenden Bodengutachten und bereits eingeleiteten Vermessungsarbeiten bietet das Grundstück ein solides Fundament und umfassende Planungssicherheit für zukünftige Bauvorhaben.
Grundstücksfläche: 1.296 qm, großzügig geschnitten und teilerschlossen
Genehmigung und Planung: Bauvoranfrage wurde 2021 genehmigt, Vermessungsarbeiten wurden bereits veranlasst
Bodengutachten: Ein Bodengutachten liegt vor und sorgt für zusätzliche Planungssicherheit
Erschließung: Das Grundstück ist teilerschlossen; Stromanbindung muss noch erfolgen, es fallen keine zusätzlichen Erschließungskosten an
Das Grundstück befindet sich in Möhren, einer idyllischen Ortschaft, die sich durch eine ruhige und naturnahe Lage auszeichnet. Umgeben von weitläufigen Grünflächen und malerischen Wanderwegen bietet Möhren eine ideale Wohnlage für Familien, die Entspannung und Natur genießen möchten, ohne auf die Nähe zu städtischen Annehmlichkeiten verzichten zu müssen. Die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sind gut erreichbar, und die Verkehrsanbindung in die umliegenden Städte ist ebenfalls komfortabel gestaltet.
Sonstiges Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr über die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung vorbehalten. Aufgrund des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) von 2008 sind wir im Zuge der allgemeinen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet, spätestens wenn Kaufinteresse bekundet wird, Ihre Personalien zu überprüfen und dies auch dem Gesetzgeber gegenüber nachzuweisen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir eine Kopie Ihres Personalausweises anfertigen müssen. Diese, sowie sämtliche Daten, werden durch uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma. Stichworte Bundesland: Bayern