Großzügiges Haus in 67734 Sulzbachtal

67734 Sulzbachtal

670.000,00 €
Kaufpreis
244 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
67734 Sulzbachtal
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Grundstück
450 m2
Wohnfläche
244 m2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
ac0a2605-9072-4263-9205-a91399c7ed81
Kauf­preis
670.000,00 €
provisionsfrei
unterkellert
ja
Balkon / Terrasse
provisionsfrei
unterkellert
Baujahr
2004

EG:
Wohn / Esszimmer, Küche, Speisekammer, Abstellraum, Gäste WC, Garderobe.
OG:
Bad / Eltern, großes Ankleidezimmer, Schlafzimmer / Eltern, 2 Schlafzimmer / Kinder, Bad / Kinder.
DG:
Studio und Abstellkammer
Keller:
1 Zimmer, Sauna, Wirtschaftsraum, Heizungsraum

Ausstattung

Einbauküche, Fußbodenheizung, Isolierfenster Kunststoff, elektrische Rolläden, Fliesen

Lage

Sulzbachtal liegt zwölf Kilometer nördlich von Kaiserslautern an der Lauter.
Die Ortsteile der Gemeinde sind Obersulzbach und Untersulzbach. Zu Untersulzbach gehört auch der Wohnplatz Hirschhorner Bordenmühle.
Am 29. Januar 1379 wurden die heutigen Ortsteile in einer Lehensurkunde des Grafen von Veldenz als Obersulzbach und Untersulzbach erstmals urkundlich erwähnt. Sie gehörten bis zur französischen Revolution zur Kurpfalz. Michael Frey beschreibt die Einwohnerentwicklung wie folgt: Während im Jahr 1600 gerade mal zehn Familien als Einwohner genannt wurden, waren es 1802 bereits 376 Einwohner. Innerhalb der Gemarkung liegt die Wüstung Brambach. Dies war in früheren Zeiten ein altes Hofgut, welches zur Benediktinerabtei in Offenbach am Glan gehörte.
Am 7. Juni 1969 wurde die Gemeinde Sulzbachtal aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Obersulzbach (seinerzeit 131 Einwohner) und Untersulzbach (275 Einwohner) neu gebildet.

Sonstiges

Sonstiges Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
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Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Balkone: 1, Anzahl Terrassen: 1, 3 Etagen Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung