Willkommen in Lauchhammer!
Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Grundstück mit Bebauungspotenzial zu erwerben. Die Grundstücksgröße beträgt 4.285 m².
Das Grundstück ist bebaut mit zwei Wohngebäuden sowie einem Nebengebäude.
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Erfahren Sie mehr über dieses Grundstück, indem Sie unser vollständiges Exposé anfragen.
Bitte beachten Sie, dass das Grundstück ausschließlich über die Zwangsversteigerung zu erwerben ist. Ein Erwerb vor der Zwangsversteigerung ist leider nicht möglich.
Entdecken Sie dieses Angebot sowie weitere Immobilien auf unserer Website unter
www.ghgimmobilien.de/Immobilienangebot
Das Grundstück liegt in Lauchhammer, einer Stadt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Lauchhammer befindet sich 45 km nördlich von Dresden. Cottbus ist rund 50 Kilometer entfernt, die Entfernung zur Sängerstadt Finsterwalde beträgt etwa 25 Kilometer.
Das Grundstück liegt im westlichen Bereich von Lauchhammer, das Stadtzentrum ist nur ungefähr 2,5 Kilometer entfernt. Dort finden Sie eine gute Infrastruktur mit Geschäften des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten sowie medizinischer Versorgung. Eine Bushaltestelle ist fußläufig erreichbar.
Lauchhammer liegt an der Bundesstraße 169 zwischen Elsterwerda und Senftenberg sowie an der Landesstraße 63 zwischen Staupitz und Ortrand.
Der nächstgelegene Autobahnanschluss ist Ruhland an der A13 (Berlin-Dresden), von wo aus sich die Großstädte Berlin und Dresden schnell erreichen lassen.
Sonstiges
Das Grundstück ist zurzeit Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens und kann *PROVISIONSFREI* erworben werden. Wir sind von der Gläubigerbank mit der Bewerbung des Grundstücks sowie der Beratung von Bietinteressenten beauftragt. Alle verfügbaren Unterlagen sowie nähere Informationen zum Zwangsversteigerungstermin, zu dessen Ablauf etc... erhalten Sie KOSTENFREI über uns.
Der ermittelte Verkehrswert liegt bei 500,00 €.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Zwangsversteigerung nur ein Gebot zugelassen wird, das die anfallenden Verfahrenskosten deckt (geringstes Gebot). Der angegebene Angebotspreis stellt eine kalkulatorische Schätzung dieser potenziellen Kosten dar, die erst im Zwangsversteigerungstermin vom Rechtspfleger bekannt gegeben werden.
Ein Energieausweis liegt nicht vor. Wir möchten vor diesem Hintergrund darauf hinweisen, dass die Zwangsversteigerung nicht unter die in § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) genannten Ausstellungsanlässe fällt und somit auch kein Energieausweis vorgelegt werden muss.
Alle Angaben stammen vom Eigentümer oder sonstigen Dritten. Wir bitten um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Hinweis: Bei Anfragen bitten wir Sie, Ihre persönlichen Daten vollständig anzugeben, da wir ansonsten Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten können. Vielen Dank!
Versteigerung
Verkehrswert: 500,00
Stichworte
Bundesland: Brandenburg