Sichern Sie sich frühzeitig ein Baugrundstück im geplanten Neubaugebiet "Tiefeweg" in Ubstadt-Weiher.
Das angebotene Grundstück wird eine Gesamtfläche von ca. 510 m² haben und sich im allgemeinen Wohngebiet befinden. Für die Bebauung ist ein Einzelwohnhaus vorgesehen. Gemäß der aktuellen Planungsunterlagen wird sich das Grundstück in Feldrandlage befinden, mit unverbaubarem Blick auf die ländliche Umgebung.
Das Baugebiet ist noch unerschlossen, Erschließungsbeiträge fallen während der Erschließungsarbeiten an. Baubeginn für private Wohnbauprojekte soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2028 sein.
Die jeweiligen Grundstücke des Baugebiets "Tiefeweg" besitzen eine Bauverpflichtung innerhalb von 8 Jahren nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen bzw. einen aktuellen Plan des Neubaugebiets mit Lage der einzelnen Grundstücke.
Insgesamt stehen 2 Bauplätze mit jeweils einer Fläche von ca. 510 m² bzw. 515 m² zum Verkauf. Die Grundstücke werden unmittelbar benachbart sein. Es besteht die Möglichkeit diese beiden Grundstücke zum vergünstigten Paketpreis zu erwerben. Auch dieses Paket wird im Bieterverfahren bis zum 18.12.2024 angeboten. Der Angebotspreis liegt bei 240.000 €.
Sehr geehrte Interessent*innen,
das vorgenannte Angebot erfolgt im Bieterverfahren. Es handelt sich hierbei weder um eine Auktion, noch um eine Versteigerung. Der angegebene Richtpreis versteht sich als Untergrenze für zu erwartende Gebote. Sämtliche Fragen zum Objekt beantworten wir Ihnen gerne.
Zum Verfahrensablauf:
Die Gebotsfrist endet am 16. Dezember 2024 um 18 Uhr.
Sie können innerhalb der festgesetzten Gebotsfrist ihre Gebote abgeben. Später eingehende Gebote bleiben unberücksichtigt. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer/Anbieter beim Bieterverfahren nicht verpflichtet das Höchstangebot zu akzeptieren, er kann Gebote grundsätzlich - ohne Angabe von Gründen- ablehnen.
Grundstück mit ca. 510 m² Gesamtfläche
Das geplante Baugebiet befindet sich südwestlich der Unteröwisheimer Straße am Ortsrand von Ubstadt in Richtung Kraichtal-Unteröwisheim.
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher befindet sich im Landkreis Karlsruhe, der sich durch seine ruhige und naturnahe Lage auszeichnet. Eingebettet in eine malerische Landschaft, bietet Weiher eine hohe Lebensqualität und ist ideal für Familien, Paare und Senioren, die eine harmonische Wohnumgebung suchen.
Die Anbindung an die umliegenden Städte ist hervorragend. Weiher liegt verkehrsgünstig in der Nähe der Bundesstraße B3, die eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Karlsruhe und Bruchsal ermöglicht. Auch die Autobahn A5 ist nur wenige Kilometer entfernt, was die Anreise in andere Regionen erleichtert.
Die Infrastruktur in Weiher ist gut ausgebaut. Vor Ort finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte, Bäckereien und Fachgeschäfte, die den täglichen Bedarf abdecken. Zudem gibt es in der Umgebung mehrere Schulen und Kindergärten, die eine optimale Betreuung und Bildung für Kinder gewährleisten.
Sonstiges
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur ein komplettes Exposé zusenden können, wenn Sie uns Ihre vollständige Anschrift und Ihre Kontaktdaten nennen. Über unser Exposé kommen wir unserer Aufklärungspflicht zum Widerrufsrecht und den Datenschutzbestimmungen nach. Selbstverständlich fällt weiterhin erst dann eine Maklercourtage an, wenn Sie durch unsere Dienstleistungen einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet haben.
Courtage:
Die Courtage in Höhe von 3,57 % inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig und vom Käufer an Pfisterer & Gerber Immobilien zu zahlen, die hierdurch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch erhält. Der vermittelnden Firma steht insoweit ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer zu. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Angaben, die uns von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
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