Bei der zum Verkauf stehenden Liegenschaft handelt es sich um ein Grundstück außerhalb der Ortschaft auf dem Gelände eines ehemaligen Militärstützpunktes.
Auf dem Grundstück befinden sich Reste ehemaliger Gebäude sowie Schuttablagerungen unbekannten Inhalts.
Es liegt eine Auskunft aus dem Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde vom 04.07.2024, liegt vor.
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzungshistorie des ehem. Flugplatzes Stendal-Borstel gehören zum heutigen IGP Nord aus altlastenrechtlicher Sicht insgesamt 4 Teilgebieten, die allesamt in dem nach S 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Landkreises Stendal als altlastverdächtige Fläche erfasst sind. Hierbei befindet sich das Flurstück 113 in der Flur 1 der Gemarkung Uenglingen in zwei der Teilgebiete. Der Hauptteil des Flurstückes befindet sich im Teilgebiet 2 und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in dem nach S 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Landkreises Stendal mit der ortsüblichen Bezeichnung Flugplatz Stendal-Borstel, Teilgebiet 2 die im Altlastenkataster unter der Reg.-Nr. 153 63 114 6 1104 registriert. Die Ersterfassung erfolgte am 21.04.1993.
Der südöstliche Bereich des Flurstückes 113 in der Flur 1 der Gemarkung Uenglingen befindet sich im Teilgebiet 1 und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in dem nach S 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Landkreises Stendal mit der ortsüblichen Bezeichnung Flugplatz Stendal-Borstel, Teilgebiet 1 die im Altlastenkataster unter der Reg.-Nr. 153 63 114 6 1103 registriert. Die Ersterfassung erfolgte am 22.04.1993.
Diese Altlastenverdachtsflächen mit ihren unterschiedlichen Nutzungen vor dem 01.07.1990 repräsentieren jeweils auch unterschiedliche Stadien der Altlastenuntersuchung bzw. -bearbeitung und sind insofern Gegenstand einer Vielzahl von zum Standort Flugplatz Stendal-Borstel bei der unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Berichten und Gutachten.
Aufgrund der Vornutzung der Grundstücke kann das Auffinden bisher nicht bekannter Bodenbelastungen nicht ausgeschlossen werden.
Die vollständige Auskunft aus dem Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde vom 04.07.2024 stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweise:
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Kaufpreis versteht sich gegen Gebot. Es wird ein schriftliches kaufgebot benötigt.
Energieausweis: nicht vorgeschrieben
nördlich von Uenglingen und westlich von Borstel (Stadt Stendal) gelegen
Sonstiges
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